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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 7/2024
Bekanntmachungen Bauverwaltung / Bauhof
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Bekanntmachung

der öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Beckingen" mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat Beckingen hat in seiner Sitzung am 06.12.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Beckingen“ sowie auch den Entwurf der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes sowie der Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes sowie der FNP-Teiländerung

Ziel des Bebauungsplanes und der FNP-Teiländerung ist die Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 10,2 ha. Hierdurch soll ein Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz geleistet werden.

Das ca. 10,2 ha große Plangebiet befindet sich nordöstlich der Ortslage des Gemeindehauptortes Beckingen ca. 280 m östlich der Marzellusstraße. Nordwestlich des Plangebietes ist in ebenfalls ca. 280 m Entfernung vom Plangebiet der Margarethenhof, ein Pferdepensionsstall mit Reitbetrieb, gelegen. Die Ortslage von Haustadt mit der Haustadter Talstraße liegt ca. 240 m südöstlich des Plangebietes.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich über die Gemarkungen Haustadt und Beckingen mit den Flurbezeichnungen „Auf die Espen“, „Hoschtert“ und „Lützelscheuer“.

Er umfasst hier die Parzellen:

  • Gemarkung Beckingen Flur 11, Parzellen 58/1, 70/1, 75/1, 83/1, 111/1, 125/1, 135/1, 138/1, 141/1 und 146/1,
  • Gemarkung Beckingen Flur 13, Parzellen 506/1 (teilweise), 512/1 (teilweise) und 520/1 (teilweise),
  • Gemarkung Haustadt Flur 4, Parzelle 223/1.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der folgenden Abbildung zu entnehmen.

Der Geltungsbereich der FNP-Teiländerung ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes identisch.

Übersichtslageplan mit Geltungsbereich

Der Bebauungsplan „Solarpark Beckingen“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurden bereits vom 19.01.2023 bis einschließlich 21.02.2023 öffentlich ausgelegt (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB).

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 363), zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 184) geändert, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan „Solarpark Beckingen“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes vom 19.02.2024 bis einschließlich zum 22.03.2024 im Rathaus der Gemeinde Beckingen, Bauverwaltung, Zimmer 1.07, zu den untenstehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegen.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Öffnungszeiten der Gemeinde Beckingen

vormittags:

-

montags-donnerstags

08.30 Uhr - 12.00 Uhr

-

freitags

08.00 Uhr - 12.30 Uhr

nachmittags:

-

montags und donnerstags

13.30 Uhr - 15.15 Uhr

-

dienstags

13.30 Uhr - 18.00 Uhr

Gleichzeitig werden die Beteiligungsunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Beckingen unter https://www.beckingen.de/rathaus/bauen-und-umwelt/ zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 19.02.2024 bis einschließlich zum 22.03.2024 zur Verfügung.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit offengelegt:

  • Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

    • Der vorgelegte Entwurf (Scoping) enthält noch nicht den Umweltbericht und kann somit nicht abschließend beurteilt werden
    • Der Solarpark grenzt an eine der naturschutzfachlich hochwertigsten Flächen des Saarlandes an (NATURA 2000 Gebiet „Wolferskopf") und deswegen ist eine FFH Vorprüfung nötig
    • Als zu untersuchenden Tiergruppen werden Vögel, Fledermäuse, Reptilien und Tagfalter als zwingend zu untersuchen vereinbart
    • Bei allen Rodungsarbeiten sind die artenschutzrechtlichen Vorschriften (insb. §§ 19 u. 44) des BNatSchG einzuhalten
    • Vorschlag weiterer artenschutzrechtlicher Maßnahmen
    • Eine ökologische Baubegleitung ist erforderlich
    • Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Altlasten
  • Landesdenkmalamt
    • Die Vorschriften des saarländischen Denkmalschutzes sind einzuhalten.

Landwirtschaftskammer für das Saarland

  • Externe naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen sollen nicht auf landwirtschaftlichen Flächen umgesetzt werden

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Referat OBB 1.1

  • der Planung stehen nach derzeitigem Kenntnisstand landesplanerische Ziele dann nicht entgegen, wenn im Zuge der weiteren Planung nachgewiesen wird, dass die Schutzzwecke des angrenzenden Naturschutz- und FFH-Gebietes „Wolferskopf“ und des flächengleichen landesplanerisch festgelegten Vorranggebietes für Naturschutz (VN) durch die Planung nicht beeinträchtigt werden
  • Hinweise zu Baurecht auf Zeit

Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar- und Verbraucherschutz, Abteilung D – Naturschutz, Forsten

  • Am nordöstlichen Rand des Geltungsbereiches befindet sich Wald im Sinne des § 2 Landeswaldgesetz mit einer Größe von 700 qm
  • Der Wald ist zu sichern

NABU Saarland

  • Es werden Vorschläge für Monitoring-Maßnahmen gegeben
  • Es soll geprüft werden, ob auch Agri-PV am vorliegenden Standort umgesetzt werden kann

Landkreis Merzig-Wadern - Gesundheitsamt

  • Die Trinkwasserverordnung ist zu beachten

Folgende Unterlagen werden weiterhin ausgelegt:

  • Planzeichnung des Bebauungsplanes
  • Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende
  • Begründung und Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung mit folgenden Inhalten:
    • Umweltrelevante Angaben zum Standort
    • Bedarf an Grund und Boden
    • Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
    • Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen
    • Abgrenzung des Untersuchungsraumes
    • Naturraum und Relief, Geologie und Böden,
    • Oberflächengewässer / Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Freizeit /
    • Erholung, Kultur- und Sachgüter
    • Immissionssituation
    • Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
    • Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
    • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
    • Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Böden, Wasser, Luft /Klima und Wechselwirkungen
    • Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und das Landschaftsbild
    • Auswirkungen der Planung auf die Gesundheit des Menschen
    • Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen der Planung
    • Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung
    • Prüfung von Planungsalternativen

Folgende Fachgutachten werden zudem ausgelegt:

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Büro für Landschaftsökologie GbR von H.-J. Flottmann & A. Flottmann-Stoll)

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: planverfahren@beckingen.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bzw. die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.

Für die FNP-Teiländerung gilt:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz Saarland.

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Beckingen oder ein von der Gemeinde Beckingen eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Beckingen oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Beckingen oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Beckingen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Beckingen, den 14.02.2024
Hubert Schwinn
Erster Beigeordneter