Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein eingetauscht werden.
Älteren Kartenführerscheine ohne Datum des Ablaufs der Gültigkeit (Feld 4b auf der Vorderseite des Kartenführerscheines) müssen ersetzt werden.
Personen die vor 1953 geboren sind, müssen Ihren Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen.
Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?
Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr.
Das Ausstellungsjahr finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
| Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Benötigt werden hierfür folgende Unterlagen:
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Fertigstellung bis zu 4 Wochen dauern kann.
Für weitere Rückfragen können Sie sich gerne unter den Telefonnummern 06835/ 55 - 260, -261, -262 oder -263 mit uns in Verbindung setzen.