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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 9/2023
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Verunreinigung durch Hundekot

An alle Hundehalterinnen und Hundehalter

In der letzten Zeit sind bei der Ortspolizeibehörde Beckingen wieder vermehrt Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen eingegangen.

Außerdem ist es für die Mitarbeiter des Gemeindebauhofs sehr unangenehm wenn diese bei den anfallenden Mäharbeiten in Kontakt mit Hundekot kommen bzw. Ihnen der Unrat sprichwörtlich „um die Ohren fliegt“.

Deshalb möchte ich auf nachstehende Verhaltensregel hinweisen:

Hundekot auf Bürgersteigen, Grünanlagen und sonstigen Flächen ist nicht schön anzusehen und stellt außerdem ein Risiko für die Gesundheit dar.

Dies kann durch mehr Verantwortungsbewusstsein der Hundehalterinnen und Hundehalter vermieden werden.

Ich bitte Sie darauf zu achten, wo ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt hat.

Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünlagen sind dafür nicht geeignet und schlichtweg tabu.

Sollten ihre Hunde dennoch an einer dieser angegeben Stellen ihr „Geschäft“ verrichtet haben, dann sind Sie verpflichtet den Hundekot zu beseitigen.

Durch das Mitführen einer Tüte beim Gassiegehen um den Hundekot Ihres Vierbeiners direkt einzusammeln, tragen Sie mit dazu bei unsere Gemeinde sauber zu halten.

An dieser Stelle möchte ich Sie auf die Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf Straßen und Anlagen in der Gemeinde Beckingen hinweisen.

Hiernach ist es den Haltern von Hunden untersagt, die öffentlichen Straßen und Anlagen durch Hunde verunreinigen zu lassen.

Die durch Hunde verursachten Verunreinigungen auf Verkehrswegen sowie in Anlagen sind von den Haltern und Führern der Hunde unverzüglich zu beseitigen.

Ich appelliere an alle Hundehalterinnen und Hundehalter diese Regel zukünftig zu beachten.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Polizeiverordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Thomas Collmann