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Amtsblatt Beckingen
Ausgabe 9/2025
Sonstige Behörden - amtlich
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Vermessungsbüro Heinrich Sarbrücken

Bekanntmachung eines Grenztermins in der Gemeinde / Stadt Beckingen

Anlässlich einer in der / den Gemarkunge(en): Düppenweiler, Flur: 1; 2; 7 (Auf der Wies II) beantragten Liegenschaftsvermessung findet für die Flurstücke Nr. 411/2, 421, 423/17, 423/18, 423/19, 423/20, 423/21, 423/25, 423/27; 285/10, 291/2; 595, 598, 600/1, 917/593 ein Grenztermin statt.

Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht und - wenn beantragt - neue Grenzen festgelegt. Anschließend erfolgt die örtliche Kennzeichnung und Sicherung der Grenzen mit festen und dauerhaften Grenzzeichen (Abmarkung).

Im Grenztermin erfolgt die Anhörung der Eigentümerinnen, den Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke (Beteiligte) über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen.

Der Grenztermin findet statt am:

Treffpunkt:

Josefstraße 3a, 66701 Beckingen- Düppenweiler

Datum/Zeit:

Donnerstag 13.03.2025, um 09:00 Uhr

Wenn Beteiligte nicht am Grenztermin anwesend sind, werden die Flurstücksgrenzen auch ohne ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt. Die Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen wird dann schriftlich oder durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.

Saarbrücken, den 19.02.2025
Dipl. Ing. Peter Heinrich, ÖbVI