Im Jahre 1648 am 15. Mai, also im letzten Jahre des 30jährigen Krieges, und 5 Monate vor dem den 24. Oktober abgeschlossenen Westphälischen Frieden wurde von Georg II. von Hessen-Darmstadt die Fuldische Mark, oder wie sie jetzt heißt, das Am Bingenheim an seinen Eidam (Schwiegersohn) Wilhelm Christoph, den Sohn Friedrichs, Landgrafen von Hessen-Homburg, eines Sohnes von Georg I. von Hessen-Darmstadt, also eines Enkels Philipps des Großmütigen und des Stifters der Homburger Linie, abgetreten. Er nahm seine Residenz im Schlosse zu Bingenheim und führte den Titel eines Landgrafen zu Hessen-Bingenheim.
In einem Tagebuche eines Einwohners zu Gettenau, Henrich Rühl, geb. 1610, +1683, ist über den Regierungsantritt des Landgrafen Wilhelm Christoph folgendes bemerkt: „1648, den 18. Mai hat mein Gn. F. u. Herr Georg, Landgraf von Darmstadt, dem Landgrafen von Homburg, Wilhelm Christoph, die Fuldische Mark erblich und eigenthümlichen übergeben, mit aller ihrer Gerechtigkeit und zugehör. So ist auch die Fuldische Mark, den 30. Mai im Schlosse Bingenheim ihres eides erledigt worden, von meinem Herrn Landgrafen Georgen von Darmstadt und hat sobald die Fuldische Mark den 30. Mai dem Landgrafen Wilhelm Christoph von Homburg müssen huldigen und er hat ihnen alsobald ein halb futher Wein verehrt, und ist im Schlosse getrunken worden.“
(aus „Archiv für hessische Geschichte und Altertumskunde. 8. 1854/56“.)
Unser Bild zeigt Georg II. (1605-1661).