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Wochenzeitung für die Gemeinde Echzell
Ausgabe 17/2023
Vereine und Verbände
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Versteckt im Sandboden

Die Knoblauchkröte (Pelobates fuscus)

Hellbraun gefärbt mit oliv-braunen Flecken: Die Knoblauchkröte ist eine der kleineren Froschlurch-Arten. Mit den Hinterfüßen kann sie sich leicht im Sandboden vergraben. Hauptsächlich verbreitet ist sie im Tiefland Mittel- und Osteuropas.

Merkmale

Die Knoblauchkröte ist mit einer Größe von 4,5 bis 8 Zentimetern ein eher kleiner Froschlurch. Die Oberseite ist hellbraun gefärbt und besitzt oliv-braune Flecken unterschiedlicher Größe. Die Männchen besitzen auf jedem Oberarm eine Drüsenleiste, die besonders im Frühjahr sichtbar ist. Da der Körper gedrungen und der Kopf nach vorne stark abfallend ist, wirken Knoblauchkröten sehr kompakt. Die Art besitzt ein gutes Grabvermögen und hat dazu jeweils eine sehr harte Grabschwiele an den Hinterfüßen.

Verbreitung

Die Knoblauchkröte ist hauptsächlich im Tiefland Mittel- und Osteuropas verbreitet. Nach Westen hin stellen Vorkommen im französischen Rheingebiet und in den Niederlanden die westliche Verbreitungsgrenze der Art dar. Mit Ausnahme von Südbayern und Teilen Westdeutschlands ist die Knoblauchkröte in ganz Deutschland verbreitet. Insbesondere in Ostdeutschland gehört sie zu den häufigeren Arten.

Lebensraum

Als Laichgewässer werden von der Knoblauchkröte eine Vielzahl stehender und träge fließender Gewässer in sandigen Landschaften angenommen. Als Vertreter offener, steppenartiger Lebensräume bevorzugt die Knoblauchkröte offene Landschaften mit sandigen Böden, in denen sie sich tagsüber eingraben kann.

Fortpflanzung

Die Knoblauchkröte ruft zur Laichzeit sehr leise unter Wasser. Da sie zudem nachtaktiv ist, ist sie nur schwer nachzuweisen. Die Laichschnüre bestehen aus 1.200 bis 3.400 Eiern. Charakteristisch sind die sehr großen Kaulquappen, die eine Länge von bis zu 19 Zentimeter erreichen können.

Gefährdung

Da die Art in vielen Regionen bevorzugt auf Ackerflächen lebt, ist sie besonders von der Intensivierung der Landwirtschaft sowie den verstärkten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln betroffen.

Schutzstatus

Europaweit geschützt nach der FFH-Richtlinie (Anhang IV) und „streng geschützt“ gemäß Bundesnaturschutzgesetz. Streng geschützte Arten dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Außerdem ist es verboten, sie durch Aufsuchen ihrer Lebensstätten zu beunruhigen.

Treffen der Jugendgruppe NAJU Bingenheim

Hat jemand Interesse und möchte mal „reinschnuppern“ und erleben, was wir eigentlich so machen? Dann kommt doch einfach vorbei. Ihr seid immer herzlich willkommen!

Treffpunkt für die gemeinsame Jugend- und Zwergengruppe (Alter 5-16 Jahre) ist jeweils um 9.30 Uhr am Bürgerhaus Bingenheim und endet dort um 12.00 Uhr.

Die nächsten Treffen finden an folgenden Samstagen statt:

29. April 2023,

13. Mai 2023,

03. Juni 2023, 17. Juni 2023,

01. Juli 2023, 15. Juli 2023,

09. September 2023, 23. September 2023,

07. Oktober 2023, 21. Oktober 2023,

04. November 2023, 18. November 2023,

02. Dezember 2023, 16. Dezember 2023

Ansprechpartner:

Norbert Fleischer, 1.Vorsitzender: Tel. 0160 5684178,

E-Mail: norbert-fleischer@t-online.de