Hellbraun gefärbt mit oliv-braunen Flecken: Die Knoblauchkröte ist eine der kleineren Froschlurch-Arten. Mit den Hinterfüßen kann sie sich leicht im Sandboden vergraben. Hauptsächlich verbreitet ist sie im Tiefland Mittel- und Osteuropas.
Die Knoblauchkröte ist mit einer Größe von 4,5 bis 8 Zentimetern ein eher kleiner Froschlurch. Die Oberseite ist hellbraun gefärbt und besitzt oliv-braune Flecken unterschiedlicher Größe. Die Männchen besitzen auf jedem Oberarm eine Drüsenleiste, die besonders im Frühjahr sichtbar ist. Da der Körper gedrungen und der Kopf nach vorne stark abfallend ist, wirken Knoblauchkröten sehr kompakt. Die Art besitzt ein gutes Grabvermögen und hat dazu jeweils eine sehr harte Grabschwiele an den Hinterfüßen.
Die Knoblauchkröte ist hauptsächlich im Tiefland Mittel- und Osteuropas verbreitet. Nach Westen hin stellen Vorkommen im französischen Rheingebiet und in den Niederlanden die westliche Verbreitungsgrenze der Art dar. Mit Ausnahme von Südbayern und Teilen Westdeutschlands ist die Knoblauchkröte in ganz Deutschland verbreitet. Insbesondere in Ostdeutschland gehört sie zu den häufigeren Arten.
Als Laichgewässer werden von der Knoblauchkröte eine Vielzahl stehender und träge fließender Gewässer in sandigen Landschaften angenommen. Als Vertreter offener, steppenartiger Lebensräume bevorzugt die Knoblauchkröte offene Landschaften mit sandigen Böden, in denen sie sich tagsüber eingraben kann.
Die Knoblauchkröte ruft zur Laichzeit sehr leise unter Wasser. Da sie zudem nachtaktiv ist, ist sie nur schwer nachzuweisen. Die Laichschnüre bestehen aus 1.200 bis 3.400 Eiern. Charakteristisch sind die sehr großen Kaulquappen, die eine Länge von bis zu 19 Zentimeter erreichen können.
Da die Art in vielen Regionen bevorzugt auf Ackerflächen lebt, ist sie besonders von der Intensivierung der Landwirtschaft sowie den verstärkten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln betroffen.
Europaweit geschützt nach der FFH-Richtlinie (Anhang IV) und „streng geschützt“ gemäß Bundesnaturschutzgesetz. Streng geschützte Arten dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Außerdem ist es verboten, sie durch Aufsuchen ihrer Lebensstätten zu beunruhigen.
Hat jemand Interesse und möchte mal „reinschnuppern“ und erleben, was wir eigentlich so machen? Dann kommt doch einfach vorbei. Ihr seid immer herzlich willkommen!
Treffpunkt für die gemeinsame Jugend- und Zwergengruppe (Alter 5-16 Jahre) ist jeweils um 9.30 Uhr am Bürgerhaus Bingenheim und endet dort um 12.00 Uhr.
29. April 2023,
13. Mai 2023,
03. Juni 2023, 17. Juni 2023,
01. Juli 2023, 15. Juli 2023,
09. September 2023, 23. September 2023,
07. Oktober 2023, 21. Oktober 2023,
04. November 2023, 18. November 2023,
02. Dezember 2023, 16. Dezember 2023
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