Ausschnitt genordet, ohne Maßstab
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB - Entwurfsoffenlage
| (1) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Echzell hat am 13.02.2023 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich Hauptstraße“ im Ortsteil Gettenau (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) beschlossen. |
| (2) | Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen und beschränkt sich auf die Flurstücke 130/1 tlw., 140/1, 443/10 tlw., 465/4 in der Flur 1 (Gemarkung Gettenau). |
| (3) | Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die Voraussetzungen für eine bauliche Nachverdichtung einer Wohnbebauung bei gleichzeitiger Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Bereich der Hauptstraße 16 - 18 geschaffen werden. Zur Ausweisung gelangt aufgrund der umgebenden Strukturen ein Dorfgebiet i.S.d. § 5 BauNVO. Im Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RegFNP) wird die vorliegende Fläche als gemischte Baufläche dargestellt. Die Fläche ist bereits über die Hauptstraße im Norden und Westen erschlossen. Da es sich vorliegend um eine Nachverdichtung im Innenbereich handelt, kann das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zur Anwendung kommen. |
| (4) | Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. |
| (5) | Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.2 Satz 1 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs.2 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB gegeben. |
| (6) | Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Das beschleunigte Verfahren ist auch zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt. |
| (7) | In Ausführung des § 3 Abs.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planunterlagen des Bebauungsplanes (Plankarte und Begründung) in der Zeit vom 08.05.2023 -19.06.2023 einschließlich in Gemeindeverwaltung Echzell, Bauamt, Lindenstraße 9, 61209 Echzell, während der Dienststunden der Verwaltung, sowie nach Vereinbarung, öffentlich aus. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail). Die Stellungnahmen können auch per E-Mail an fischer@fischer-plan.de abgegeben werden. |
| (8) | Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Gemeinde https://www.echzell.de/verwaltung-politik/veroeffentlichungen/bauleitplanverfahren sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) eingesehen und heruntergeladen werden. |
| (9) | In Ausführung des § 3 Abs.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planunterlagen des Bebauungsplanes ein Monat aus, allerdings wird die Auslegungsfrist angemessen um eine Woche verlängert. |
| (10) | Gemäß § 4b BauGB hat die Gemeinde Echzell das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens nach BauGB beauftragt. |
| (11) | Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zu dem Bauleitplanverfahren während der Auslegungsfrist abgebeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. |
Bebauungsplan „Südlich Hauptstraße“
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB)
Übersichtskarte des Geltungsbereiches
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Echzell