In den letzten Wochen gehen bei der Friedhofsverwaltung vermehrt Beschwerden über Hunde und deren Hinterlassenschaften auf den Friedhöfen der Gemeinde Echzell ein.
Wir möchten darauf hinweisen, dass das Mitführen von Hunden auf den Friedhöfen nicht gestattet ist. Ausgenommen hiervon sind Blinden- und Assistenzhunde (§ 7 Abs. 2 (h) Friedhofsordnung).