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Wochenzeitung für die Gemeinde Echzell
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Echzell am 13.04.2026 folgende

2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Echzell

vom 13.12.2022, zuletzt geändert am 19.06.2024,

beschlossen:

Artikel I

§ 2 Ausschüsse

Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Die Ausschüsse haben 8 Mitglieder und setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen (Benennungsverfahren gem. § 62 Abs. 2 HGO) zusammen.

Artikel II

Die übrigen Vorschriften bleiben unberührt.

Artikel III

Diese 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Echzell, den 15.04.2026

Der Gemeindevorstand
Gez.
Raik Noll
Bürgermeister