Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Echzell am 13.04.2026 folgende
2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Echzell
vom 13.12.2022, zuletzt geändert am 19.06.2024,
beschlossen:
Artikel I
§ 2 Ausschüsse
Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Die Ausschüsse haben 8 Mitglieder und setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen (Benennungsverfahren gem. § 62 Abs. 2 HGO) zusammen.
Artikel II
Die übrigen Vorschriften bleiben unberührt.
Artikel III
Diese 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Echzell, den 15.04.2026