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Wochenzeitung für die Gemeinde Echzell
Ausgabe 19/2024
Vereine und Verbände
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AK Bingenheimer Geschichte

Forsthaus

Das „Bingenheimer Forsthaus bei Echzell“: 1954 ist diese Aufnahme als Ansichtskarte erschienen. Es zeigt das „Knabeninstitut Lucius“ von Westen. Damals war die Landwirtschaft noch mühsam. Der Bauer hinter dem Pflug und die Bäuerin führt das Pferd. Auf dem Wagen liegt die Egge, die anschließend zum Einsatz kam.

Bemerkenswert an dieser Ansichtskarte ist, dass 1954 eine Marke mit der Aufschrift „Notopfer Berlin“ - „Steuermarke“ für 2 Pfennig geklebt werden musste. Der Postversand kostete 10 Pfennig.

Notopfer Berlin war eine Zusatzabgabe zur Einkommensteuer und eine Steuermarke, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom Absender einer Postsendung in der Zeit vom 1. Dezember 1948 bis zum 31. März 1956, zusätzlich zum normalen Postporto von einigen Ausnahmen abgesehen, verwendet werden musste.

Die Steuermarke über 2 Pfennig wurde von der Post und später Deutschen Bundespost verkauft. Die Steuer beruhte zunächst auf dem vom Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes erlassenen Gesetz zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin“ im Vereinigten Wirtschaftsgebiet vom 8. November 1948, das später mehrfach neu gefasst wurde. Es wurde durch das Berlinhilfegesetz ersetzt.

Während der Berlin-Blockade und der Luftbrücke (26. Juni 1948 bis 11. Mai 1949) verabschiedete der Wirtschaftsrat für die Bizone am 8. November 1948 das „Gesetz zur Erhebung einer Abgabe ‚Notopfer Berlin‘ im Vereinigten Wirtschaftsgebiet“. Danach musste - neben zusätzlichen Abgaben herkömmlicher Art - auf die meisten innerdeutschen Postsendungen (außer von und nach West-Berlin und auch nicht in die Sowjetische Besatzungszone bzw. später in die DDR) zusätzlich zum normalen Porto (damals 20 Pfennig für einen Standardbrief und 10 Pfennig für eine Postkarte) eine Steuermarke, das sogenannte „Notopfer“, geklebt werden. Diese zwei Pfennig sollten der durch die Berlin-Blockade in wirtschaftliche Not geratenen West-Berliner Bevölkerung zugutekommen.

(aus Wikipedia)