Die diesjährige Abräumung der Gräber (aller Arten), deren Ruhefrist bzw. Nutzungszeit abgelaufen ist, findet für alle Friedhöfe der Gemeinde Echzell im Zeitraum vom
15.08.2025 bis 30.10.2025
statt.
Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Grabausstattung (z.B. Pflanzgefäße. Kerzen, Vasen) bis zum 15.08.2025 zu entfernen.
Grabmale oder bauliche Anlagen und Grabausstattung gehen gem. § 34 der Friedhofsordnung der Gemeinde Echzell entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über, wenn keine anderslautende Vereinbarung geschlossen wurde.
Die in das Eigentum der Gemeinde übergegangenen Grabmale oder baulichen Anlagen und nicht rechtzeitig entfernte Grabausstattung werden entsorgt.
Echzell, März 2025