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Wochenzeitung für die Gemeinde Echzell
Ausgabe 20/2023
Aus der Gemeindeverwaltung wird berichtet
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Die Gemeinde Echzell und die Revierförsterei bitten um Beachtung:

Jegliche Art von Feuer im Wald ist untersagt (auch in der Nähe der Teichanlagen)!

§ 8 HWaldG – Waldschutz

(1)

Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer müssen den Wald angemessen gegen […] Feuer schützen. Dies umfasst auch vorbeugende Maßnahmen.

(3)

Im Wald und im Abstand von weniger als 100 Metern vom Waldrand

1. darf nur mit Genehmigung der Forstbehörde Feuer angezündet und unterhalten oder offenes Licht gebraucht werden, […].