Jegliche Art von Feuer im Wald ist untersagt (auch in der Nähe der Teichanlagen)!
§ 8 HWaldG – Waldschutz
(1) |
Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer müssen den Wald angemessen gegen […] Feuer schützen. Dies umfasst auch vorbeugende Maßnahmen. |
(3) |
Im Wald und im Abstand von weniger als 100 Metern vom Waldrand |
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1. darf nur mit Genehmigung der Forstbehörde Feuer angezündet und unterhalten oder offenes Licht gebraucht werden, […]. |