v. links: Doris Pipp, Constanze Fürst und Kurt Schwab
Zuhörer
Erbrecht und mehr sind Thema beim VdK Bingenheim
Es ist schon Tradition, dass der VdK-Ortsverband Bingenheim einmal im Jahr zu einem Informationstag ins Bürgerhaus einlädt. Die zahlreichen Besucher wurden vom Vorsitzenden des VdK-Ortsverbands, Kurt Schwab, begrüßt. Zunächst gab es zur Stärkung Kaffee und Kuchen.
In diesem Jahr hatte der Vorstand die in Bingenheim wohnende Constanze Fürst, eine erfahrene Rechtsanwältin und Notarin, eingeladen. Constanze Fürst referierte zunächst über das Erbrecht. Sie bezeichnete Erbrecht als eines der komplexesten Rechtsgebiete des Zivilrechts, eines der konfliktträchtigsten Themen, aber zugleich auch als lebendiges Thema durch unterschiedlichste Familienkonstellationen und Vermögensstrukturen. Es lauerten zudem viele Gefahren und Fallen, was z. B. Steuern und Pflichtteile betreffe. In ihrem Vortrag erläuterte sie, was Erben bedeutet, wie man vererbt bzw. enterbt. Auch auf die gesetzliche Erbfolge sowie viele weitere Begriffe des Erbrechts ging sie ein.
In ihrem zweiten Vortrag ging es um Vorsorge und Patientenverfügung. Die Besucher erfuhren: In einer Vorsorgevollmacht erteilt man einer anderen Person (meist Ehegatten oder Kindern) die Vollmacht, im Falle einer Notsituation stellvertretend zu handeln. Eine Betreuungsverfügung erteilt Weisungen an das Betreuungsgericht, wer zum gesetzlichen Betreuer bestellt werden und was dieser machen soll. Die Patientenverfügung enthält Weisungen an den behandelnden Arzt, welche Behandlungen primär in der letzten Phase des Lebens erfolgen sollen. In der Folge erläuterte Fürst, wie was erstellt werden soll bzw. muss. Frau Fürst stand im Anschluss für zahlreiche Fragen der Teilnehmer zur Verfügung.
Doris Pipp und Kurt Schwab bedankten sich bei der Referentin mit einem kleinen Präsent.