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Wochenzeitung für die Gemeinde Echzell
Ausgabe 23/2023
Aus der Gemeindeverwaltung wird berichtet
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Wahlhelfer/innen gesucht!

Am 8. Oktober 2023 findet die Landtags- und Landratswahl statt.

Die Durchführung einer möglichen Stichwahl erfolgt anschließend am 22. Oktober 2023.

Bei jeder Wahl werden ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Sie können so einen wertvollen Anteil zur "gelebten Demokratie" beitragen und Ihre Heimatkommune unterstützen.

Sie können den QR Code scannen und gelangen direkt zur Online-Meldung.

Auch auf der Startseite des Gemeindeportals www.echzell.de finden Sie die Auswahl „Meldung als Wahlhelfer“. Ihre Meldung nimmt Herr Schmadel alternativ gerne telefonisch (06008/9120-13) oder per E-Mail (s.schmadel@echzell.de) entgegen.

Was sind die Aufgaben einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers?
  • Als Teil des Wahlvorstandes sind Sie in einem Wahllokal tätig. Dort geben Sie Stimmzettel aus, stellen die ordnungsgemäße Wahl sicher, zählen die abgegebenen Stimmen aus und unterstützen somit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Wie hoch ist der zeitliche Aufwand?
  • Einige Tage vor der Wahl findet an einer abendlichen Veranstaltung (ca. 2 Stunden) eine Unterweisung der Wahlhelfer statt. Hier wird Ihnen die Tätigkeit erklärt und man weist Sie auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hin. Am Wahltag arbeitet ein Wahlvorstand in zwei Schichten, die Einteilung erfolgt nach Absprache untereinander.
Welche Voraussetzungen muss eine Wahlhelferin oder ein Wahlhelfer mitbringen?
  • Konkrete Voraussetzungen gibt es nicht. Sie sollten an dieser Tätigkeit interessiert sein und gerne mit Menschen in Kontakt kommen.
Welche Vorteile bringt das Wahlamt?
  • Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung von 40,00 € für Ihre Tätigkeit als Wahlhelfer*in. Für die Teilnahme an der Wahlhelferschulung erhalten Sie zudem 20,00 €. Darüber hinaus unterstützen Sie die Gemeinde Echzell und somit alle Bürgerinnen und Bürger dank Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.