Die Gemeindevertretung der Gemeinde Echzell hat in ihrer Sitzung am 19. Juni 2023 die Vorschlagsliste der Gemeinde Echzell für das Amt der Schöffen und Hilfsschöffen für die Jahre 2024 - 2028 beschlossen.
Die Liste der Personen, die zur Schöffin/zum Schöffen berufen werden können, liegt in der Zeit vom 6. Juli bis 14. Juli 2023 bei der Gemeindeverwaltung Echzell, Zimmer 10, 1. OG, Lindenstraße 9, 61209 Echzell, während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit Begründung erhoben werden. Der Einspruch ist bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Echzell, Lindenstr. 9, 61209 Echzell zu erheben.
Echzell, den 30.06.2023