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Wochenzeitung für die Gemeinde Echzell
Ausgabe 28/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung

Die diesjährige Abräumung der Gräber (aller Arten), deren Ruhefrist bzw. Nutzungszeit abgelaufen ist, findet für alle Friedhöfe der Gemeinde Echzell im Zeitraum vom 15.08.2023 bis 30.10.2023 statt.

Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Grabausstattung (z.B. Pflanzgefäße. Kerzen, Vasen u.ä.) bis zum 14.08.2023 zu entfernen.

Grabmale oder bauliche Anlagen und Grabausstattung gehen gem. § 34 der Friedhofsordnung der Gemeinde Echzell entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über, wenn keine anderslautende Vereinbarung geschlossen wurde.

Die in das Eigentum der Gemeinde übergegangenen Grabmale oder baulichen Anlagen und nicht rechtzeitig entfernte Grabausstattung werden entsorgt.

Echzell, Februar 2023

Mogk
Bürgermeister