Die Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson für die Gemeinde Echzell läuft zum 07.10.2024 aus. Daher sind gem. § 4 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) Neuwahlen durchzuführen.
Personen, die an der ehrenamtlichen Tätigkeit als stellvertretende Schiedsperson Interesse haben, können sich zur Wahl stellen.
Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Das Amt kann nicht bekleiden,
| 1. | wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt, |
| 2. | eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde, |
| 3. | wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist, |
| 4. | wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt, |
| 5. | wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 Gerichtsverfassungsgesetz) ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder als Polizeivollzugsbeamter tätig ist. |
In das Amt soll ferner nicht berufen werden, wer
Interessierte Personen richten ihre schriftliche Bewerbung bitte bis spätestens 02.08.2024 an den
Gemeindevorstand der Gemeinde Echzell,
Lindenstr. 9,
61209 Echzell.
Fragen können Sie an das Hauptamt der Gemeinde Echzell, Frau Zorn, Telefon 06008/9120-19, richten.
Echzell, den 11.07.2024