Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Friedparkgräber auf allen Friedhöfen der Gemeinde Echzell gestalterisch an einen Bestattungswald angeglichen sind. Daher sind Bepflanzungen sowie Grabschmuck jeglicher Art (einschließlich Blumen) direkt auf den Grabstellen unter den Bäumen nicht zulässig. Diese Regelung trägt dazu bei, den natürlichen, waldähnlichen Charakter des Friedparks zu erhalten. Blumenschmuck darf lediglich zentral am Denkmal im jeweiligen Friedpark abgelegt werden.
Auch das Sternenkinderfeld auf dem Friedhof in Gettenau ist als Rasenfläche angelegt. Blumen und kleine Erinnerungsgegenstände können ebenfalls am zentralen Gedenkstein abgelegt werden.
Bitte beachten Sie außerdem, dass auch am Kreuz unterhalb der Echzeller Trauerhalle keinerlei Gegenstände abgelegt werden dürfen.
Unerlaubter Schmuck und Blumen wird in Zukunft ohne vorherige Ankündigung entfernt und entsorgt.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, damit der besondere Charakter dieser Bereiche gewahrt bleibt.