Amt für Bodenmanagement Büdingen
- Flurbereinigungsbehörde –
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen
Tel. (0611) 535-7000, Fax (0611) 327605-100
E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de
Büdingen, den 02.01.2023
22.1-BD-05-26-40-01-B-0002#001
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Nidda
Verfahrensnummer: VF 2640 (alt: F 702)
Die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren Nidda findet gemäß § 21 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung, im Rahmen einer Teilnehmerversammlung unter der Leitung des Amtes für Bodenmanagement Büdingen statt am:
Donnerstag, den 09.02.2023 um 19:00 Uhr,
im Bürgerhaus Nidda, Kleiner Saal,
Hinter dem Brauhaus 15, 63667 Nidda
Zu dieser Wahl werden die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren Nidda oder deren Bevollmächtigte eingeladen.
Die Wahl wird von der Flurbereinigungsbehörde geleitet. Für das Wahlverfahren gelten gemäß § 21 Abs. 3 bis 5 FlurbG folgende wesentliche Regelungen:
| - | Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat, auch wenn er von mehreren Grundstückseigentümern bevollmächtigt wurde, nur eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten. |
| - | Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen. |
| - | Für jedes Mitglied des Vorstandes ist ein Stellvertreter zu wählen oder zu bestellen. |
Die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und deren Stellvertreter müssen nicht Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren sein.
Die Teilnehmer des Wahltermins werden gebeten, Dokumente zum Nachweis der Wahlberechtigung bereitzuhalten (z.B. Personalausweis, evtl. zeitnaher Grundbuchauszug, Erbfolgennachweis).
Bevollmächtigte haben eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
Darüber hinaus ist die Ladung zur Vorstandswahl sowie weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/VF2640 abrufbar.
Die Veranstaltung wird hinsichtlich der Covid-19-Pandemie unter Maßgabe der aktuellen Regelungen durchgeführt. Die örtlichen Hygieneregeln der Stadt Nidda sind hierzu zu beachten. Auf das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 m zu weiteren Personen ist zu achten. Kurzfristige, hiervon abweichende Corona bedingte Änderungen werden im Bedarfsfall auf der Homepage der Stadt Nidda bekanntgegeben.
Büdingen, den 02.01.2023
Im Auftrag