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Wochenzeitung für die Gemeinde Echzell
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain

Änderung von Flächennutzungsplänen neuer Verbandskommunen nach § 22 MetropolG

I. Einleitung eines Änderungsverfahrens und Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Verbandskammer hat in ihrer Sitzung am 06. Juli 2022 beschlossen:

„Gemäß §§ 2 Abs. 1 und 205 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 22 des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main (MetropolG) wird das unten genannte Verfahren durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain eingeleitet.

Der Regionalvorstand wird beauftragt, das weitere Verfahren, insbesondere die Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2, die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der die Änderung des Flächennutzungsplans betreffende Teil des Beschlusses Nr. (1) aus Drucksache VL-97/2020 der Gemeinde Echzell wird hiermit aufgehoben.“

Aufgrund des Kompetenzübergangs zur Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Echzell an den Regionalverband FrankfurtRheinMain wird die frühzeitige Beteiligung erneut durchgeführt. Die Planunterlagen wurden entsprechend angepasst und ergänzt. Bisherige Stellungnahmen werden jedoch berücksichtigt.

1. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Echzell, Ortsteil Bingenheim im Gebiet „Steinbruch“ durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain.

Anlass und Ziel der Änderung

Die Gemeinde Echzell plant im Ortsteil Bingenheim die Ausweisung einer Sonderbaufläche zur weiteren Expansion des ortsansässigen Saatgutbetriebs „Bingenheimer Saatgut AG“. Für die planungsrechtliche Zulässigkeit ist die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Parallel-verfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.

Die Fläche ist bisher im wirksamen FNP als Fläche für die Gewinnung von Bodenschätzen (Basalt) und Feuchtbiotop dargestellt und soll in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbe-stimmung „Saatgutbetrieb“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr.1 BauGB geändert werden. Der Rohstoff-abbau ist beendet und die Fläche steht derzeit zur Rekultivierung an.

Geltungsbereich der Änderung

Das Änderungsgebiet mit einer Fläche von ca. 1,1 ha befindet sich östlich der südlichen Ausdehnung des Stadtteils Echzell-Bingenheim in Verlängerung der Kronstraße im planerischen Außenbereich. Die Ortsrandbebauung von Echzell-Bingenheim beginnt in ca. 300 m Entfernung in westlicher Richtung. Das Änderungsgebiet ist, außerhalb der Grenzen des Steinbruchs, von landwirtschaftlichen Flächen und diversen Flächen mit Baum- und Gehölz-strukturen umgeben.

Die Abgrenzung kann auch folgender Planzeichnung entnommen werden:

Verfahrenshinweise

Für die Verfahren:

2. Änderung Rödermark, 1 Änderung Steinbach und 1. Änderung Echzell führt der Regionalverband FrankfurtRheinMain in der Zeit vom 09. August 2022 bis einschließlich 16. September 2022 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch.

Die Planungsunterlagen zu den oben genannten Verfahren können auf unserer Homepage: www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren eingesehen werden.

Auf Grund der momentanen Covid-19-Pandemie erfolgt die öffentliche Unterrichtung, in der die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und ihre voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt werden und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird, durch telefonische Beratung (Tel.: 069-2577-1541) oder Anfragen per E-Mail an die E-Mail-Adresse beteiligung@region-frankfurt.de. Unter der angegebenen Telefonnummer können Sie, sollten Sie nicht über einen Internetzugang verfügen, die Unterlagen in Papierform anfordern.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich (auch elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Online-Formular auf unseren Beteiligungsseiten www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren) an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main gerichtet werden.

Hinweis: Es handelt sich um eine wiederholte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans, weil der Regionalverband FrankfurtRheinMain durch den Beitritt der Gemeinde Echzell für die Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Echzell zuständig ist. Es handelt sich lediglich um die Ebene der Flächennutzungsplanung, dahingehend sind Stellungnahmen auf diese zu begrenzen. Die Beteiligung zum Bebauungsplan ist bereits abgeschlossen.