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Wochenzeitung für die Gemeinde Echzell
Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung der Gemeindewahlleiterin

Nachrücker in die Gemeindevertretung

Frau Sarah Friedrich hat ihr Mandat als Gemeindevertreterin zum 10.07.2023 niedergelegt.

Nach § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) rücken die nächsten noch nicht berufenen Bewerber/innen des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen in die Gemeindevertretung der Gemeinde Echzell nach.

Als nächstfolgende noch nicht berufene Bewerbein des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen rückt Frau Anja Schönsteiner, Hauptstr. 141, 61209 Echzell, nach.

Gegen diese Feststellungen kann gem. §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Gemeinde Echzell, Lindenstr. 9, 61209 Echzell, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Echzell, den 26.07.2023

Wahlleiterin der Gemeinde Echzell
Kerstin Zorn