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Wochenzeitung für die Gemeinde Echzell
Ausgabe 31/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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​​​​​​​Neuwahl der Schiedsperson

Die Amtszeit der Schiedsperson für die Gemeinde Echzell läuft zum 06.08.2026 aus. Daher sind gem. § 4 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) Neuwahlen durchzuführen.

Personen, die an der ehrenamtlichen Tätigkeit als Schiedsperson Interesse haben, können sich zur Wahl stellen.

Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Das Amt kann nicht bekleiden,

1.

wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,

2.

eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde,

3.

wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist,

4.

wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,

5.

wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 Gerichtsverfassungsgesetz) ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder als Polizeivollzugsbeamter tätig ist.

In das Amt soll ferner nicht berufen werden, wer

bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird,

nicht im Bezirk des Schiedsamts der Gemeinde Echzell wohnt.

Interessierte Personen richten ihre schriftliche Bewerbung bitte bis spätestens 17.08.2026 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Echzell, Lindenstraße 9, 61209 Echzell. Fragen können Sie an das Hauptamt der Gemeinde Echzell, Frau Zorn, Telefon 06008/9120-19, richten.

Echzell, den 30.07.2026

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Echzell
Raik Noll, Bürgermeister