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Wochenzeitung für die Gemeinde Echzell
Ausgabe 32/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Pachtgrundstücke

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf folgende Pachtgrundstücke der Gemeinde Echzell können Sie sich bewerben:

Die Lagepläne der Grundstücke können auf der Homepage der Gemeinde Echzell eingesehen werden unter: Leben & Wohnen > Mieten und Pachten

Ausschreibung für die Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen innerhalb von NATURA-2000-Schutzgebieten und Naturschutzgebieten

Die hier angebotenen Flächen liegen innerhalb der NATURA-2000-Schutzgebietskulisse und teilweise in Naturschutzgebieten mit eigenständiger Schutzgebietsverordnung. Die Bewirtschaftung dieser Flächen verfolgt primär das Ziel des Naturschutzes. Daher ist eine grundsätzlich offene Haltung gegenüber dem Naturschutz und naturschutzgerechter Bewirtschaftung eine wesentliche Voraussetzung für die Pacht.

Deswegen sind bei Flächen ohne Ökokonto HALM-Förderungen mit extensiver Bewirtschaftung abzuschließen (beispielsweise Altgasstreifen, keine Düngung und Mahd-Zeitpunkte (Bewirtschaftung) entsprechend dem Lebensraumtyp und der Artvorkommen. Dieses wird im Pachtvertrag für die entsprechenden Flächen noch einmal gesondert erläutert.

Die auf den Flächen vorkommenden Lebensraumtypen sowie geschützte Arten sind rechtlich verpflichtend zu erhalten und zu fördern. Dies kann kurzfristige oder langfristige Anpassungen in der Bewirtschaftung erforderlich machen. Eine gewisse Flexibilität in der Bewirtschaftung muss deshalb grundsätzlich möglich sein. Dabei kann es sich beispielsweise um angepasste Mahdzeitpunkte, Beweidungszeiträume, Anpassung der Weidetieranzahl handeln oder wetterbedingte Anpassungen, wie Beweidung statt Mahd bei nassen Bodenverhältnissen.

Für die Schutzgebiete existiert ein Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplan, der im Rahmen des Gebietsmanagements umgesetzt wird. Dieser kann Maßnahmen umfassen, wie Nachweidepflege, Gehölzeentfernung, Anlage von Tümpeln, Wassermanagement sowie Monitoring. Die Durchführung dieser Maßnahmen ist integraler Bestandteil der Bewirtschaftung und bedarf keiner gesonderten Zustimmung. Der Zugang zu den Flächen durch das Schutzgebietsmanagement und Unternehmer muss geduldet werden.

Eine enge Abstimmung mit dem Schutzgebietsmanagement kann erforderlich sein, weshalb eine hohe Kommunikationsbereitschaft vorausgesetzt wird.

Prophylaktische Behandlungen gegen Ektoparasiten und Endoparasiten bei Weidetieren sind nicht gestattet.

Bitte übersenden Sie Ihre Pachtbewerbung mit Nennung der Gemarkung, der Flur und der Flurnummer bis spätestens 14.09.2025 an:

bauabteilung@echzell.de oder Gemeindevorstand, Lindenstraße 9, 61209 Echzell