Abbildung genordet, ohne Maßstab
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Echzell hat in ihrer Sitzung am 11.09.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich Welschbachweg“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Bingenheim, Flur 7, die Flurstücke 2 teilweise, 3 teilweise, 7, 9, 10, 23, 24, 26/1, 28 und 29. Die Lage und Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches können der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.
Mit dem Bebauungsplan sollen im östlichen Anschluss an die geschlossene Ortslage im Bereich südlich des Welschbachweges auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines neuen Wohnquartiers auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Freiflächen am Ortsrand geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung. Zur Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung werden zudem Festsetzungen unter anderem zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zu den überbaubaren Grundstücksflächen getroffen sowie bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften und wasserrechtliche Festsetzungen formuliert.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, eine Archäologisch-geophysikalische Prospektion (Magnetometerprospektion) sowie eine Geotechnische und abfalltechnische Untersuchung werden in der Zeit von
Montag, dem 15.09.2025
bis einschließlich Freitag, dem 17.10.2025
im Internet unter der Adresse www.echzell.de/leben-wohnen/bauen-mieten-pachten/bebauungsplaene veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Echzell, Bauamt, Lindenstraße 9, 61209 Echzell. Die Einsichtnahme ist während der folgenden allgemeinen Dienststunden des Amts sowie nach Vereinbarung möglich:
| Montag bis Freitag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Donnerstags zusätzlich | 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse bauabteilung@echzell.de möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Echzell, den 05.09.2025
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südlich Welschbachweg“