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Wochenzeitung für die Gemeinde Echzell
Ausgabe 38/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Änderungssatzung Wasserversorgungssatzung

2. Änderungssatzung

zur Wasserversorgungssatzung vom 02.09.2019

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl S. 915), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 30.09.2021 (GVBl I S. 602), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl S. 247), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Echzell in der Sitzung am 12.09.2022 folgende

2. Änderungssatzung

zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Echzell vom 02.09.2019, zuletzt geändert am 11.12.2020, beschlossen:

Artikel 1

§ 13 Abs. 2 a der Wasserversorgungssatzung erhält folgende Fassung:

(2) Der Betrag beträgt

a)

für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit (Schaffensbeitrag) an die Wasserversorgungsanlagen 1,39 €/m2 Veranlagungsfläche.

Der Beitrag enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.

Artikel 2

Die übrigen Vorschriften bleiben unverändert.

Artikel 3

Diese 2. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Echzell, den 13.09.2022

Gemeindevorstand der Gemeinde Echzell
(Siegel) — Bürgermeister
(Wilfried Mogk)