| 1. | Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022 und die Entlastung des Gemeindevorstandes |
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| Gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung wird öffentlich bekanntgemacht, dass die Gemeindevertretung in der Sitzung am 01.09.2025 den Jahresabschluss 2022 samt Schlussbericht des Revisionsamtes des Wetteraukreises beschlossen und gemäß § 114 Abs. 1 HGO dem Gemeindevorstand hierfür Entlastung erteilt hat. |
| 2. | Auslegung |
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| Der Jahresabschluss 2022 mit allen Anlagen wird für ein Jahr auf der Internetseite der Gemeinde Echzell unter www.echzell.de veröffentlicht. |
Echzell, den 15.09.2025