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Wochenzeitung für die Gemeinde Echzell
Ausgabe 39/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

des Zweckverbandes „Gemeinschaftskasse Wetterau“ in Wölfersheim

Auf Grund der Satzung des Zweckverbandes „Gemeinschaftskasse Wetterau“, veröffentlicht am 13.08.2015 im Amtsblatt des Wetteraukreises und gemäß §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli. 2014 (GVBl. I S. 178), hat die Verbandsversammlung am 13.12.2017 folgende Haushaltssatzung für die Jahre 2018 und 2019 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 und 2019 wird

im Ergebnishaushalt

2018

2019

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

475.111 EUR

475.111 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

524.503 EUR

501.523 EUR

mit einem Fehlbetrag von 49.392 EUR

26.412 EUR

im Finanzhaushalt

2018

2019

mit dem Saldo aus Einzahlungen u. Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-23.620 EUR

1.380 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-500 EUR

-500 EUR

mit einem Finanzmittelüberschuss/bedarf des

Haushaltsjahres von

-24.120 EUR

880 EUR

festgesetzt.

§ 2

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Kredite und Kassenkredite werden nicht veranschlagt.

§ 4

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

§ 5

Die Verbandsumlage wird nach § 21 der Satzung des Zweckverbandes „Gemeinschaftskasse Wetterau“ festgesetzt.

§ 6

Der Verbandsvorstand wird ermächtigt, über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung nicht als erheblich anzusehen sind, unter Beachtung der Voraussetzungen des § 100 Abs. 1 und Abs. 2 HGO zu entscheiden. Der Verbandsversammlung ist davon alsbald Kenntnis zu geben.

Es gelten als nicht erheblich:

a)

Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt bis zu 2.500,-- EUR.

b)

Über- und Außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt bis zu 2.500,-- EUR.

c)

Über- und Außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen bis zu 2.500,-- EUR.

Wölfersheim, den 13.12.2017

Der Verbandsvorstand
Rouven Kötter,
Verbandsvorsitzender
B – Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird hiermit

öffentlich bekannt gemacht.

C – Genehmigung

Die von der Verbandsversammlung der Gemeinschaftskasse Wetterau in ihrer Sitzung

am 13.12.2017 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 enthalten keine genehmigungspflichtigen Teile.

D – Offenlegung

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 5 HGO an sieben Tagen zur Einsichtnahme vom

17.10.2022 bis 25.10.2022 einschließlich

beim Verbandsvorstand der Gemeinschaftskasse Wetterau, Hauptstr. 60, Rathaus, 1. OG, 61200 Wölfersheim, während der Dienststunden (Montag-Freitag von 8.00 – 12.30 Uhr, Montag und Dienstag von 14.00 – 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie bitten wir zur Einsichtnahme um vorherige telefonische Terminabstimmung unter 06036/98831-10.

Wölfersheim, 21.09.2022

Der Verbandsvorstand
(S)
Eike See
Verbandsvorsitzender