Ausschnitt genordet, ohne Maßstab
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Echzell hat in ihrer Sitzung am 17.06.2024 den Bebauungsplan „Blofelder Weg“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 5 HGO und § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO (integrierte Orts- und Gestaltungssatzung) und § 37 Abs. 4 HWG (wasserrechtliche Festsetzung) als Satzung beschlossen und die Begründung sowie den Umweltbericht hierzu gebilligt. Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses geschaffen.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegt nordöstlich der Straße Blofelder Weg am südlichen Rand des Ortsteiles. Der Geltungsbereich kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden und umfasst in der Gemarkung Bingenheim in der Flur 1, die Flurstücke 707/1 tlw., 709, 710, 711/1 tlw. Für den naturschutzrechtlichen Ausgleich erfolgt die Zuordnung von Ökopunkten aus dem Ökokonto der Gemeinde Echzell (Grünlandneuanlage auf einer früheren Ackerfläche in der Horloffaue (Az. 4.3/006.1-610-6023/05/ Teilfläche auf Flurstück 9 der Flur 11 in der Gemarkung Echzell).
Der Bebauungsplan ist aus der genehmigten Flächennutzungsplanänderung entwickelt (die Bekanntmachung der Genehmigung erfolgte im Staatsanzeiger für das Land Hessen Ausgabe Nr. 36/24 vom 02. September 2024).
Die Beschlussfassung über den Bebauungsplan als Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) tritt der Bebauungsplan mit integrierter Gestaltungssatzung und wasserrechtlichen Festsetzungen mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird dem Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Der Bebauungsplan, die Begründung, der Umweltbericht hierzu sowie die zusammenfassende Erklärung werden während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Echzell, Bauamt, Lindenstraße 9, 61209 Echzell, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs.3 Satz 2 BauGB). Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen des rechtskräftigen Bebauungsplans „Blofelder Weg“ mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung ergänzend in das Internet eingestellt und können auf der Homepage
https://www.echzell.de/leben-wohnen/bauen-mieten-pachten/bebauungsplaene/ eingesehen werden. Zusätzlich wird der rechtskräftige Bebauungsplan über das zentrales Internetportal des Landes Hessen https://bauleitplanung.hessen.de/ zugänglich gemacht.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Bebauungsplan „Blofelder Weg“
Übersichtskarte des Geltungsbereiches