vom Montag, den 07.09.2026 um 20:00 Uhr
| SPD | CDU |
| Britta Frank | Christian Belter |
| Simone Geist | Sebastian Bönsel |
| Dagmar Drullmann | Jens Hergenröther |
| Tatjana Lange | Claudia Paul |
| Sebastian Möller | Matthias Reuter |
| Gerold Reuhl | Verena Reuter |
| Thorsten Roos | Fabian Schubert |
| Tim Spengler | Sebastian Tinz |
| Karl-Heinz Stete | Ira Umsonst |
| Natalie Stoll |
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| Oliver Stoll |
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Bündnis 90/Die Grünen
Christa Degkwitz
Lars Friedrich
Kevin Hergenröther
Julia Riemenschneider
Pascal Roos
Gepa Siegel
Peter Ulrich
Gemeindevorstand
Raik Noll, Bürgermeister
Dr. Jochen Degkwitz
Frank Ester
Barbara Henrich
Gerhard Pioßek
Hans Hermann Stete
Gäste
Frau Bambey, Inikom
Herr Adler, Planungsbüro Fischer
Uwe Reitz, entschuldigt
Martina Schild, entschuldigt
Lena Schubert, entschuldigt
Gabriele Spengler, entschuldigt
Schriftführerin
Verwaltungsfachwirtin Katja Reinelt
Verwaltungsbeamtin Kerstin Zorn
| 1 | Bauleitplanung der Gemeinde Echzell, Ortsteil Bingenheim Bebauungsplan „Südlich Welschbachweg“ Abwägung Stellungnahmen und Beschluss zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) | VL-87/2026 | |
| 2 | Verkauf von Ökopunkten | VL-82/2026 | |
| hier: | Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf von Ökopunkten an die Fa. INIKOM | VL-74/2026 |
| 3 | Schiedsamt | ||
| Hier: | Beratung und Beschlussfassung über die Neuwahl der Schiedsperson |
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| 4 | Ernennung eines Ortsgerichtsvorstehers für das Ortsgericht Echzell gem. §§ 6, 7 Hess. Ortsgerichtsgesetz (OGerHE) | VL-95/2026 | |
| 5 | Ernennung einer Ortsgerichtsschöffin/eines Ortsgerichtsschöffen im Ortsgericht Echzell | VL-98/2026 | |
| 6 | Abfallsatzung der Gemeinde Echzell | VL-89/2026 | |
| hier: | Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderungssatzung zur Abfallsatzung vom 14.11.2024 sowie die Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2027-2029 |
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| 7 | Geprüfter Jahresabschluss 2024 und Schlussbericht der Revision des Wetteraukreises | VL-88/2026 | |
| Hier: | Beratung und Beschlussfassung |
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| 8 | Außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 100 HGO an die Landesgartenschau Oberhessen 2027 gGmbH für angefallene Planungskosten im Zusammenhang mit dem Projekt "Zukunftspark Echzell" im Haushaltsjahr 2026 | VL-90/2026 | |
| hier: | Beratung und Beschlussfassung |
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| 9 | 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 13.12.2022, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 13.04.2026 |
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| Hier: | Antrag der SPD-Fraktion vom 05.08.20206 |
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| 10 | Mitteilungen des Gemeindevorstandes |
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| 10.1 | Haushaltswirtschaft der Gemeinde Echzell | MI-10/2026 | |
| hier: | Mitteilung zum Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 1. Mai 2026 |
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| 11 | Mitteilung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung |
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Die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Natalie Stoll, eröffnet die 3. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung. Sie begrüßt die Anwesenden und stellt die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
| 1 | Bauleitplanung der Gemeinde Echzell, Ortsteil Bingenheim Bebauungsplan „Südlich Welschbachweg“ Abwägung Stellungnahmen und Beschluss zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) | VL-87/2026 |
Frau Bambey, Inikom, stellt das Projekt vor und Herr Adler, Planungsbüro Fischer, informiert über den Verfahrensstand und die vorgeschlagene Beschlussfassung.
Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen als Stellungnahmen der Gemeinde Echzell.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind in der gemäß Absatz 1 genannten und geänderten Fassung nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und ergänzend öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen.
Die Gemeindevertretung beschließt, den vorliegenden Beschlussvorschlag zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Soziales (GUS) zu verweisen.
Der GUS-Ausschuss wird beauftragt, - ggf. unter Hinzuziehung externer Expertinnen und Experten - insbesondere die folgenden Aspekte eingehend zu beraten und darauf aufbauend ggf. konkrete Prüfaufträge sowie die Beschlussempfehlungen zur Anpassung des Bebauungsplanentwurfes zu erarbeiten:
| • | Kritische Überprüfung der tatsächlichen Wirksamkeit der geplanten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich der geplanten Welschbachrenaturierung. |
| • | Prüfung der Festsetzung von öffentlichen Begegnungs- und Aufenthaltsflächen (z.B. kleine Quartiersplätze, Parkbänke, Grün- und Gemeinschaftszonen) innerhalb des Erschließungsgebietes zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Lebensqualität im neu entstehenden Quartier. |
| • | Detaillierte Erörterung der geplanten Verkehrsführung im Wohnquartier unter Aspekten der Verkehrsberuhigung, der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer sowie der Durchgrünung des Straßenraums. |
| • | Überprüfung der Anzahl und Anordnung privater wie öffentlicher Parkplätze, um schädlichem Parkdruck im Quartier vorzubeugen. |
| • | Umgang mit den Einwänden des Regierungspräsidiums Kassel (Wasserversorgung) und des Regionalverbandes (geforderter Antrag zur Abweichung vom FNP). |
| • | Umsetzung der auf die Gemeinde zukommenden Prüfpflichten hinsichtlich der tatsächlichen Verwirklichung der (umfangreichen) Vorgaben des Bebauungsplans. |
Selbstverständlich steht es dem Ausschuss frei, auch weitere Aspekte des vorliegenden Entwurfs zu diskutieren.
| 1.) | Es soll beraten werden über sozialen Wohnungsbau (lt. Beschluss der Gemeindevertretung). |
| 2.) | Innerhalb einer Frist von drei Wochen können weitere Beratungsaspekte benannt werden. |
Es wird festgehalten, dass es sich um einen gemeinsamen Änderungstrag von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion handelt.
| Beratungsergebnis: | 18 Ja-Stimme(n), 9 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) |
| 2 | Verkauf von Ökopunkten hier: Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf von Ökopunkten an die Fa. INIKOM | VL-74/2026 |
Die Gemeinde verkauft der INIKOM GmbH, Plockstr. 6-10, 35390 Gießen, als Ausgleich für die Maßnahme „Entwicklung Baugebiet Südlich Welschbachweg“ die benötigten Ökopunkte i. H. v. 150.000 zu einem Preis von 0,64 €/Punkt zzgl. Mehrwertsteuer (entspricht einem Gesamtbetrag von 114.240 €) von dem Ökokonto der Gemeinde. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen.
Die CDU-Fraktion schlägt vor, den Tagesordnungspunkt zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Soziales zu verschieben.
Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung verschoben.
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Natalie Stoll, bittet den Ältestenrat zusammenzukommen.
| Beratungsergebnis: | 18 Ja-Stimme(n), 9 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) |
| 3 | Schiedsamt Hier: Beratung und Beschlussfassung über die Neuwahl der Schiedsperson | VL-82/2026 |
Da niemand widerspricht, findet die Wahl offen und per Handaufheben statt.
Die Gemeindevertretung wählt Frau Gabriele Spengler gem. § 4 HSchAG (Hess. Schiedsamtsgesetz) auf 5 Jahre zur Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Echzell.
| Beratungsergebnis: | Einstimmig, 0 Enthaltung(en) |
| 4 | Ernennung eines Ortsgerichtsvorstehers für das Ortsgericht Echzell gem. §§ 6, 7 Hess. Ortsgerichtsgesetz (OGerHE) | VL-95/2026 |
Da niemand widerspricht, findet die Wahl offen und per Handaufheben statt.
Die Gemeindevertretung wählt Herrn Ralf Winter zum Ortsgerichtsvorsteher. Beim Amtsgericht Büdingen wird beantragt, den stellv. Ortsgerichtsvorsteher, Herrn Ralf Winter, zum Ortsgerichtsvorsteher für das Ortsgericht Echzell zu ernennen. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.
| Beratungsergebnis: | Einstimmig, 0 Enthaltung(en) |
Auf Nachfragen nimmt Herr Winter sein Amt an.
| 5 | Ernennung einer Ortsgerichtsschöffin/eines Ortsgerichtsschöffen im Ortsgericht Echzell | VL-98/2026 |
Die Wahl findet geheim statt. Als Wahlhelfer benennt jede Fraktion eine Person. Diese sind Gepa Siegel (Grüne), Sebastian Möller (SPD) und Fabian Schubert (CDU).
| Abstimmungsergebnis: | Kristina Filser | 16 Stimmen |
| Karl-Heinz Stete | 11 Stimmen |
Damit ist Frau Kristina Filser gewählt. Die Gewählte nimmt die Wahl an.
| 6 | Abfallsatzung der Gemeinde Echzell hier: Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderungssatzung zur Abfallsatzung vom 14.11.2024 sowie die Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2027-2029 | VL-89/2026 |
Die Gemeindevertretung beschließt:
| 1. | Die vorgelegte Gebührenkalkulation für die Jahre 2027 bis 2029. |
| 2. | Die im Entwurf vorgelegte 1. Änderungssatzung zur Abfallsatzung der Gemeinde Echzell vom 14.11.2024 ab 01.01.2027. |
| Beratungsergebnis: | Einstimmig, 0 Enthaltung(en) |
| 7 | Geprüfter Jahresabschluss 2024 und Schlussbericht der Revision des Wetteraukreises Hier: Beratung und Beschlussfassung | VL-88/2026 |
Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des § 114 Abs.1 HGO den von der Revision des Wetteraukreises geprüften Jahresabschluss 2024 und erteilt gleichzeitig dem Gemeindevorstand die Entlastung für dieses Haushaltsjahr.
| Beratungsergebnis: | Einstimmig, 0 Enthaltung(en) |
| 8 | Außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 100 HGO an die Landesgartenschau Oberhessen 2027 gGmbH für angefallene Planungskosten im Zusammenhang mit dem Projekt "Zukunftspark Echzell" im Haushaltsjahr 2026 hier: Beratung und Beschlussfassung | VL-90/2026 |
Die Gemeindevertretung bewilligt die außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 100 HGO für die Abwicklung der Schlussrechnung der Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem nicht realisierten Projekt „Zukunftspark Echzell“ an die LGS gGmbH in Höhe von 86.209,48 € im Haushaltsjahr 2026.
| Beratungsergebnis: | Einstimmig, 0 Enthaltung(en) |
| 9 | 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 13.12.2022, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 13.04.2026 Hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 05.08.2026 |
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Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass folgende 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 13.12.2022, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 13.04.2026 zur Beratung, Beschlussfassung und Beschlussempfehlung für die Gemeindevertretersitzung am 02.11.2026 in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen wird:
§ 1 Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von Aufgaben an den Gemeindevorstand
Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Die Gemeindevertretung überträgt dem Gemeindevorstand gem. § 50 Abs. 1 HGO die Entscheidung über folgende Angelegenheiten:
| 1. | Verfahren zur vereinfachten Umlegung nach §§ 80 ff. Baugesetzbuch (BauGB), |
| 2. | Abschnittsbildung und Zusammenfassung mehrerer Erschließungsanlagen nach § 130 Abs. 2 BauGB, |
| 3. | Erwerb, Tausch, Veräußerung und Belastung von Grundstücken sowie die Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen bis zu einem Betrag von 15.000, - EURO (brutto) im Einzelfall, |
| 4. | Entscheidung, ob ein bestehendes Vorkaufsrecht ausgeübt wird oder nicht bis zu einem Betrag von 25.000, - EURO (brutto) im Einzelfall, |
| 5. | Entscheidungen über den Abschluss sowie die Rückabwicklung von Erbbaurechtsverträgen bis zum einem Gesamterbbaurechtszins von 25.000, - (Höhe des jährlichen Erbbauzinses x Gesamtlaufzeit des Vertrages) im Einzelfall, |
| 6. | Vergabe von Planungsaufträgen an Architekten und Ingenieure bis zu einem Betrag von 25.000, -EURO (brutto) im Einzelfall, |
| 7. | Entscheidungen über den Abschluss von Werkverträgen und über gemeindliche Baumaßnahmen bis zu einem Betrag von 50.000, - EURO (brutto) im Einzelfall, |
| 8. | Entscheidungen über den Abschluss von sonstigen schuldrechtlichen Verträgen bis zu einer Gesamtvertragssumme von 50.000, - EURO (jährliche Vertragssumme x Vertragslaufzeit) im Einzelfall, |
| 9. | Entscheidung über Vermietungen und Verpachtungen, soweit der jährliche Mietzins oder Pachtzins den Betrag von 12.000, - EURO nicht übersteigt. |
| 10. | Entscheidungen über Stundung, Niederschlagung, Zahlungsaufschub, Ratenzahlung und Erlass von Ansprüchen im Einzelfall, |
| 11. | Entscheidungen über die Annahme von Schenkungen, Spenden und die Durchführung von Sponsoringmaßnahmen bis zu einem Wert der Zuwendung von 25.000, - EURO (brutto) im Einzelfall, Die Übertragung gilt nur, sofern die Maßnahme im Haushaltsplan sachlich und zeitlich vorgesehen ist und die Mittel bereitstehen. |
Eine Aufteilung von Aufträgen oder Rechtsgeschäften in mehrere Teilbeträge zur Umgehung der Wertgrenzen ist unzulässig.
Der Gemeindevorstand hat der Gemeindevertretung halbjährlich über alle Entscheidungen, die auf Basis der übertragenen Befugnisse oberhalb einer Bagatellgrenze von 5.000 € getroffen wurden zu berichten.
Alle übrigen Vorschriften bleiben unverändert.
Diese 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
| Beratungsergebnis: | Einstimmig, 0 Enthaltung(en) |
| 10 | Mitteilungen des Gemeindevorstandes |
Bürgermeister Noll teilt mit:
| Beratungsergebnis: | Zur Kenntnis genommen |
| 10.1 | Haushaltswirtschaft der Gemeinde Echzell hier: Mitteilung zum Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 1. Mai 2026 | MI-10/2026 |
Der Gemeindevorstand nimmt den Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 1. Mai 2026 zur Kenntnis und legt diesen der Gemeindevertretung zur Kenntnisnahme vor.
| Beratungsergebnis: | Zur Kenntnis genommen |
| 11 | Mitteilung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung |
Die Vorsitzende teilt mit, dass der Termin für die Bürgerversammlung verschoben wird. Der neue Termin ist der 29.10.2026 um 20.00 Uhr in der Horlofftahalle.
| Beratungsergebnis: | Zur Kenntnis genommen |
Ende der Sitzung: 21:40 Uhr