Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Steuererklärungsvordrucke ab diesem Jahr nicht mehr in den Verwaltungen der Kommunen zur Abholung bereitgehalten werden.
Es besteht die Möglichkeit, die Vordrucke direkt beim zuständigen Finanzamt anzufordern. Die Kontaktmöglichkeiten des zuständigen Finanzamts können im Internet unter www.finanzamt.hessen.de eingesehen werden.
Alternativ stehen verschiedene Vordrucke auch online auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums (www.formulare-bfinv.de) zur Verfügung.