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Wochenzeitung für die Gemeinde Echzell
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026

Haushaltsatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Gemeindevertretung am 08.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

16.978.595 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

17.499.825 EUR

mit einem Saldo von

521.230 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

mit einem Fehlbedarf von

521.230 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

436.230 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.971.705 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

6.156.000 EUR

mit einem Saldo von

4.184.295 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.950.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

271.105 EUR

mit einem Saldo von

3.678.895 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf

des Haushaltsjahres von

 — 

69.170 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.950.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 7.521.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf  —  550 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf  —  620 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf  —  450 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

(1)

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO gelten

1.

bis zum Betrag von 20.000, - € je Budget im Ergebnishaushalt

2.

bis zum Betrag von 25.000, - € je Budget für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Budgets als unerheblich.

(2)

In diesen Fällen ist der Gemeindevorstand ermächtigt, die vorherige Zustimmung (Einwilligung) zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen; er hat der Gemeindevertretung spätestens in der nächsten Sitzung davon Kenntnis zu geben.

(3)

Aufwendungen und Auszahlungen, die diesen Kostenrahmen übersteigen, sind der Gemeindevertretung im Voraus vorzulegen und von ihr zu beschließen.

Echzell, den 09.12.2025

Der Gemeindevorstand
Raik Noll
Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Der Landrat des Wetteraukreises

als Behörde der Landesverwaltung

1.5 Kommunalaufsicht

Datum: 05.01.2026

G E N E H M I G U N G

Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Echzell in ihrer Sitzung am 08.12.2025 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2026 ist hinsichtlich der in §§ 2, 3 und 4 getroffenen Festsetzungen genehmigungspflichtig.

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a HGO

1.

den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Kredite in Höhe von

3.950.000 Euro

(in Worten: „drei Millionen

neunhundertfünfzigtausend Euro“),

gemäß § 103 Absatz 2 HGO.

2.

den Gesamtbetrag der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

6.471.000 Euro

(in Worten.: „sechs Millionen

vierhunderteinundsiebzigtausend Euro“),

gemäß § 102 Absatz 4 HGO.

3.

den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

1.000.000 Euro

(in Worten: eine Million Euro)

gemäß § 105 Absatz 2 HGO.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Jan Weckler

(D.S.)

Landrat

Der Haushaltplan wird mindestens bis zum Ende der Gültigkeit der Haushaltssatzung auf der Internetseite der Gemeinde Echzell unter www.echzell.de veröffentlicht.

Echzell, den 19.01.2026

Der Gemeindevorstand
gez.
Raik Noll
Bürgermeister