Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Gemeindevertretung am 08.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 16.978.595 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 17.499.825 EUR |
| mit einem Saldo von | 521.230 EUR |
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| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
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| mit einem Fehlbedarf von | 521.230 EUR |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 436.230 EUR |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.971.705 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 6.156.000 EUR |
| mit einem Saldo von | 4.184.295 EUR |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.950.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 271.105 EUR |
| mit einem Saldo von | 3.678.895 EUR |
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| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | — 69.170 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.950.000 EUR festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 7.521.000 EUR festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf — 550 v.H. |
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| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 620 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf — 450 v.H. | |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
| (1) | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO gelten | |
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| 1. | bis zum Betrag von 20.000, - € je Budget im Ergebnishaushalt |
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| 2. | bis zum Betrag von 25.000, - € je Budget für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Budgets als unerheblich. |
| (2) | In diesen Fällen ist der Gemeindevorstand ermächtigt, die vorherige Zustimmung (Einwilligung) zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen; er hat der Gemeindevertretung spätestens in der nächsten Sitzung davon Kenntnis zu geben. | |
| (3) | Aufwendungen und Auszahlungen, die diesen Kostenrahmen übersteigen, sind der Gemeindevertretung im Voraus vorzulegen und von ihr zu beschließen. | |
Echzell, den 09.12.2025
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Der Landrat des Wetteraukreises
als Behörde der Landesverwaltung
1.5 Kommunalaufsicht
Datum: 05.01.2026
G E N E H M I G U N G
Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Echzell in ihrer Sitzung am 08.12.2025 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2026 ist hinsichtlich der in §§ 2, 3 und 4 getroffenen Festsetzungen genehmigungspflichtig.
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a HGO
| 1. | den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Kredite in Höhe von |
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| 3.950.000 Euro |
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| (in Worten: „drei Millionen neunhundertfünfzigtausend Euro“), |
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| gemäß § 103 Absatz 2 HGO. |
| 2. | den Gesamtbetrag der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von |
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| 6.471.000 Euro |
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| (in Worten.: „sechs Millionen vierhunderteinundsiebzigtausend Euro“), |
|
| gemäß § 102 Absatz 4 HGO. |
| 3. | den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von |
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| 1.000.000 Euro |
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| (in Worten: eine Million Euro) |
|
| gemäß § 105 Absatz 2 HGO. |
Mit freundlichen Grüßen
(D.S.)
Der Haushaltplan wird mindestens bis zum Ende der Gültigkeit der Haushaltssatzung auf der Internetseite der Gemeinde Echzell unter www.echzell.de veröffentlicht.
Echzell, den 19.01.2026