In der Pilzsaison zieht es viele hinaus in den Wald, um ihrer Sammellust nach Essbarem zu frönen. Die Freude, schmackhafte Pilze zu sammeln und später daraus leckere Gerichte zu zaubern, bleibt ungetrübt, wenn einige wichtige Verhaltensregeln beachtet werden.
Pilzesammeln macht Spaß und bereichert die Speisekarte. Zur eigenen Sicherheit und auch zum Schutz der Natur sollten bei der Suche folgende Regeln eingehalten werden:
Bitte Tiere nicht stören und Brut- und Setzzeiten beachten - in engen und eher dunklen Dickichten wachsen Pilze ohnehin nicht. Nicht in Naturschutzgebieten sammeln. Pflanzen oder junge Bäume nicht platttreten. Kein Moos umdrehen und das Myzel, das verzweigte, weißliche Pilzgeflecht im Boden, nicht beschädigen.
Nichts essen, was Sie nicht zu 100 Prozent kennen! Schimmlige Pilze sind nicht zum Verzehr geeignet. Ein frischer Speisepilz fühlt sich knackig an. Pilze mit weißen Lamellen sollten Anfänger*innen meiden, denn unter ihnen befinden sich tödliche und giftige Arten.
Wenn der Pilz sicher erkannt wird, kann er kurz über dem Boden abgeschnitten werden. Ein unbekannter Pilz sollte vorsichtig aus dem Boden herausgedreht werden. Nur, wenn der komplette Fruchtkörper und alle Merkmale zu sehen sind, lässt der Pilz sich bestimmen. Die unbekannten Pilze nicht mit den bekannten und essbaren zusammen lagern. Im Notfall den Giftnotruf verständigen. Auf der Webseite der DGfM finden sich die Kontaktdaten für jede Region.
Alle Waldpilze nicht roh verspeisen, sondern 15 bis 20 Minuten erhitzen. Wilde Pilze sind roh giftig - selbst die nussig schmeckende Marone verursacht ungekocht Magen-Darm-Beschwerden.
Pilze am besten frisch verarbeiten. Wenn das nicht geht, unbedingt kühlen! Wenn Pilze länger als einen Tag lang aufbewahrt werden sollen, vorgaren und anschließend kühlen. Auch fertig zubereitete Pilze lassen sich gut im Kühlschrank lagern und später wieder aufwärmen. Pilze können ebenfalls eingefroren oder getrocknet anschließend zu Würzpulver vermahlen werden.
Nicht mehr Pilze ernten als am gleichen Tag verarbeitet werden können. Und auch nur für den Eigenbedarf. Bei besonders geschützten Arten wie den beliebten Steinpilzen ist es sogar gesetzlich verboten, mehr Pilze mitzunehmen.
Bei Unsicherheiten informieren Sie sich bitte bei einem Pilzsachverständigen oder in der Fachliteratur.