Abbildung genordet, ohne Maßstab
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Echzell hat in ihrer Sitzung am 11.09.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich Welschbachweg“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Bingenheim, Flur 7, die Flurstücke 2 teilweise, 3 teilweise, 7, 9, 10, 23, 24, 26 teilweise, 28 und 29. Die Lage und Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches können der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan wird hiermit bekanntgemacht.
Mit dem Bebauungsplan sollen im Bereich südlich des Welschbachweges auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines neuen Wohnquartiers auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Freiflächen am Ortsrand geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Sicherung der zugehörigen Erschließung. Zur Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung werden zudem Festsetzungen unter anderem zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zu den überbaubaren Grundstücksflächen getroffen sowie bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften formuliert.
Echzell, den 17.10.2023
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südlich Welschbachweg“