| 1. | Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 und die Entlastung des Gemeindevorstandes | |
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| Gemäß § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung wird öffentlich bekanntgemacht, dass die Gemeindevertretung in der Sitzung am 28.10.2024 den Jahresabschluss 2020 samt Schlussbericht des Revisionsamtes des Wetteraukreises beschlossen und gemäß § 114 Abs. 1 HGO dem Gemeindevorstand hierfür Entlastung erteilt hat. | |
| 2. | Auslegung | |
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| Der Jahresabschluss 2020 liegt zur Einsichtnahme | |
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| vom 25.11.2024 bis einschließlich 03.12.2024 | |
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| in der Gemeindeverwaltung, Lindenstr. 9, 61209 Echzell, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus: | |
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| Montag bis Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
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| Donnerstag zusätzlich | von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr. |
Echzell, den 14.11.2024