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Wochenzeitung für die Gemeinde Echzell
Ausgabe 47/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung

6. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung vom 11.02.2003

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Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. I S. 90, 93), §§ 1 bis 5 a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (Hess. KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. I 2013, 134) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247) in Verbindung mit § 2 Abs.1 Satz 2, §§ 4 bis 7 und 9 bis 13 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.01.2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.06.2018 (GVBl. I S. 330) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Echzell in der Sitzung vom 28.10.2024 folgende

6. Änderungssatzung

zur Verwaltungskostensatzung vom 11.02.2003, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 12.12.2016, beschlossen:

Artikel I

§ 8 (1) der Verwaltungskostensatzung wird wie folgt ergänzt:

Artikel II

Die übrigen Vorschriften bleiben unverändert.

Artikel III

Diese 6. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Vorschriften eingehalten wurden.

Echzell, den 13.11.2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Echzell
gez.
Wilfried Mogk
Bürgermeister