Aufgrund der Satzung des Zweckverbandes „Gemeinschaftskasse Wetterau", veröffentlicht am 13.08.2015 im Amtsblatt des Wetteraukreises, und gemäß 55 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. April 2025 (GVBI. 2025 Nr. 24), hat die Verbandsversammlung am 21.10.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| im Ergebnishaushalt | erhöht um | gegenüber bisher | auf nunmehr festgesetzt |
| im ordentlichen Ergebnis | 27.237 EUR | -1.000 EUR | 26.237 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen | — 64.194 EUR | — 660.113 EUR | — 724.307 EUR |
| mit einem Fehlbetrag/Gewinn (-) | — 27.237 EUR | — -1.000 EUR | — 26.237 EUR |
im Finanzhaushalt
| Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf (-) | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit | -20.110 EUR |
| Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf (-) | |
| aus Investitionstätigkeit | -27.556 EUR |
| Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf (-) | |
| des Haushaltsjahres | -47.666 EUR |
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kredite und Kassenkredite werden nicht veranschlagt.
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
Die Verbandsumlage wird nach § 21 der Satzung des Zweckverbandes „Gemeinschaftskasse Wetterau" festgesetzt.
Der Verbandsvorstand wird ermächtigt, über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung nicht als erheblich anzusehen sind, unter Beachtung der Voraussetzungen des § 100 Abs. 1 und Abs. 2 HGO zu entscheiden. Der Verbandsversammlung ist davon alsbald Kenntnis zu geben.
Es gelten als nicht erheblich:
| a) | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt bis zu 2.500,00 EUR. |
| b) | Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt bis zu 2.500,00 EUR. |
| c) | Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen bis zu 2.500,00 EUR. |
Wölfersheim, den 21.10.2025
(Siegel)
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gemeinschaftskasse Wetterau" in ihrer Sitzung am 21. Oktober 2025 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 bedarf hinsichtlich der in §1 getroffenen Festsetzungen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung.
Hiermit genehmige ich gemäß § 18 Abs. 1 KGG i.V.m. § 97a HGO
| 1. | die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Absatz 5 Nr. 1 HGO für den Ergebnishaushalt im Haushaltsjahr 2025 und |
| 2. | die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Absatz 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2025. |
(Siegel)
Der Nachtragshaushaltsplan der Gemeinschaftskasse Wetterau für das Haushaltsjahr 2025 liegt gemäß § 97 Abs. 4 HGO an sieben Tagen zur Einsichtnahme vom
01.12.2025 bis 09.12.2025 einschließlich
beim Verbandsvorstand der Gemeinschaftskasse Wetterau (im Rathaus der Gemeinde Wölfersheim), Hauptstraße 60, Rathaus, 2. OG, Zimmer 214, 61200 Wölfersheim, während der Dienststunden (montags - freitags von 8.00 - 12.30 Uhr, montags und dienstags von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) öffentlich aus.
Wölfersheim, 12. November 2025
(Siegel)