Auf Grund der Satzung des Zweckverbandes „Gemeinschaftskasse Wetterau“, veröffentlicht am 13.08.2015 im Amtsblatt des Wetteraukreises und gemäß §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli. 2014 (GVBl. I S. 178), hat die Verbandsversammlung am 14.11.2019 folgende Haushaltssatzung für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 wird
| im Ergebnishaushalt | 2020 | 2021 |
| im ordentlichen Ergebnis | ||
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 475.733 EUR | 475.733 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 524.786 EUR | 534.287 EUR |
| mit einem Fehlbetrag von | 49.053 EUR | 58.554 EUR |
| im Finanzhaushalt | 2020 | 2021 |
| mit dem Saldo aus Einzahlungen u. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | -16.208 EUR | -23.608 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 500 EUR | - 500 EUR |
| mit einem Finanzmittelbedarf des | ||
| Haushaltsjahres von | - 16.708 EUR | - 24.108 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Kredite und Kassenkredite werden nicht veranschlagt.
§ 4
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
§ 5
Die Verbandsumlage wird nach § 21 der Satzung des Zweckverbandes „Gemeinschaftskasse Wetterau“ festgesetzt.
§ 6
Der Verbandsvorstand wird ermächtigt, über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung nicht als erheblich anzusehen sind, unter Beachtung der Voraussetzungen des § 100 Abs. 1 und Abs. 2 HGO zu entscheiden. Der Verbandsversammlung ist davon alsbald Kenntnis zu geben.
Es gelten als nicht erheblich:
| a) | Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt bis zu 2.500,-- EUR. |
| b) | Über- und Außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt bis zu 2.500,-- EUR. |
| c) | Über- und Außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen bis zu 2.500,-- EUR. |
Wölfersheim, den 14.11.2019
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die von der Verbandsversammlung der Gemeinschaftskasse Wetterau in ihrer Sitzung am 14.11.2019 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 enthalten keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 5 HGO an sieben Tagen zur Einsichtnahme vom
18.01.2023 bis 27.01.2023 einschließlich
beim Verbandsvorstand der Gemeinschaftskasse Wetterau, Hauptstr. 60, Rathaus, 1. OG, 61200 Wölfersheim, während der Dienststunden (Montag-Freitag von 8.00 – 12.30 Uhr, Montag und Dienstag von 14.00 – 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie bitten wir zur Einsichtnahme um vorherige telefonische Terminabstimmung unter 06036/98831-10.
Wölfersheim, 09.12.2022