des Zweckverbandes „Gemeinschaftskasse Wetterau" in Wölfersheim für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Satzung des Zweckverbandes „Gemeinschaftskasse Wetterau", veröffentlicht am 13.08.2015 im Amtsblatt des Wetteraukreises, und gemäß 55 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2014 (GVBI. I S. 178), hat die Verbandsversammlung am 17.11.2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| im Ergebnishaushalt | erhöht um | gegenüber bisher | auf nunmehr festgesetzt |
| im ordentlichen Ergebnis | 0 EUR | 492.623 EUR | 492.623 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 14.998 EUR | 600.997 EUR | 615.995 EUR |
| mit einem Fehlbetrag von | 14.998 EUR | 108.374 EUR | 123.372 EUR |
| im Finanzhaushalt | |||
| mit dem Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | -122.485 EUR | ||
| und dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -500 EUR | ||
| mit einem Finanzmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -122.985 EUR | ||
festgesetzt.
§ 2
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Kredite und Kassenkredite werden nicht veranschlagt.
§ 4
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
§ 5
Die Verbandsumlage wird nach 5 21 der Satzung des Zweckverbandes „Gemeinschaftskasse Wetterau" festgesetzt.
§ 6
Der Verbandsvorstand wird ermächtigt, über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung nicht als erheblich auszusehen sind, unter Beachtung der Voraussetzungen des 5 100 Abs. 1 und Abs. 2 HGO zu entscheiden. Der Verbandsversammlung ist davon alsbald Kenntnis zu geben.
Es gelten als nicht erheblich:
| a) | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt bis zu 2.500,00 EUR. |
| b) | Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt bis zu 2.500,00 EUR. |
| c) | Über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen bis zu 2.500,00 EUR. |
Wölfersheim, den 17.11.2022
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die von der Verbandsversammlung der Gemeinschaftskasse Wetterau in ihrer Sitzung am 17.11.2022 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahr 2023 enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 5 HGO an sieben Tagen zur Einsichtnahme vom
18.01.2023 bis 27.01.2023 einschließlich
beim Verbandsvorstand der Gemeinschaftskasse Wetterau, Hauptstr. 60, Rathaus, 1. OG, 61200 Wölfersheim, während der Dienststunden (Montag-Freitag von 8.00 – 12.30 Uhr, Montag und Dienstag von 14.00 – 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie bitten wir zur Einsichtnahme um vorherige telefonische Terminabstimmung unter 06036/98831-10.
Wölfersheim, 09.12.2022