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Wochenzeitung für die Gemeinde Echzell
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltsatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Haushaltsatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung am 11.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

15.236.695 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

15.689.015 EUR

mit einem Saldo von

452.320 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

mit einem Fehlbedarf von

452.320 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

232.495 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.125.550 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

7.852.550 EUR

mit einem Saldo von

6.727.000 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

6.500.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

225.460 EUR

mit einem Saldo von

6.274.540 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

219.965 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 6.500.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 6.015.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 750.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

332 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

530 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf

370 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

(1)

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO gelten

1.

bis zum Betrag von 20.000, - € je Budget im Ergebnishaushalt

2.

bis zum Betrag von 25.000, - € je Budget für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Budgets als unerheblich.

(2)

In diesen Fällen ist der Gemeindevorstand ermächtigt, die vorherige Zustimmung (Einwilligung) zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen; er hat der Gemeindevertretung spätestens in der nächsten Sitzung davon Kenntnis zu geben.

(3)

Aufwendungen und Auszahlungen, die diesen Kostenrahmen übersteigen, sind der Gemeindevertretung im Voraus vorzulegen und von ihr zu beschließen.

Echzell, den 12.12.2023

Der Gemeindevorstand
Wilfried Mogk
Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Der Landrat des Wetteraukreises

als Behörde der Landesverwaltung

1.5 Kommunalaufsicht

Datum: 22.01.2024

G E N E H M I G U N G

Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Echzell (Wetteraukreis) in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2023 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2024 ist hinsichtlich der in §§ 2, 3 und 4 getroffenen Festsetzungen genehmigungspflichtig.

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a HGO

1.

den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Kredite in Höhe von

6.500.000 Euro

(in Worten: „sechs Millionen fünfhunderttausend Euro“),

gemäß § 103 Absatz 2 HGO.

2.

den Gesamtbetrag der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

6.015.000 Euro

(in Worten.: „sechs Millionen fünfzehntausend Euro“),

gemäß § 102 Absatz 4 HGO.

3.

den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

750.000 Euro

(in Worten: Siebenhundertfünfzigtausend Euro)

gemäß § 105 Absatz 2 HGO.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Jan Weckler

(D.S.)

Landrat

Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme

vom 12.02.2024 bis 20.02.2024

im Rathaus, 61209 Echzell, Lindenstr. 9, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Echzell, den 05.02.2024

Der Gemeindevorstand
gez.
Wilfried Mogk
Bürgermeister