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Wochenzeitung für die Gemeinde Echzell
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch

genordet, ohne Maßstab

Bauleitplanung der Gemeinde Echzell, Ortsteil Gettenau

Bebauungsplan „Südlich Hauptstraße“

(Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Echzell hat in ihrer Sitzung am 06.11.2023 den o.g. Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 5 HGO (Hess. Gemeindeordnung) und § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO (Hessische Bauordnung) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.

Das Bebauungsplanverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan mit integrierter Orts- und Gestaltungssatzung mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt zentral im Echzeller Ortsteil Gettenau südlich der Hauptstraße und ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Der Bebauungsplan „Südlich Hauptstraße“ sowie die Begründung werden ab dem Tag der Bekanntmachung in der Gemeindeverwaltung Echzell, Bauamt, Lindenstraße 9, 61209 Echzell, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der rechtskräftige Bebauungsplan inkl. Begründung ergänzend auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.echzell.de/leben-wohnen/bauen-mieten-pachten/bebauungsplaene/ eingestellt. Zudem wird der rechtskräftige Bebauungsplan über das zentrale Internetportal des Landes Hessen https://bauleitplanung.hessen.de/ zugänglich gemacht.

Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt worden, eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB, in der über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, erfolgt nicht.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Auf die Vorschriften der §§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Bauleitplanung Gemeinde Echzell, Ortsteil Gettenau

Bebauungsplan „Südlich Hauptstraße“

Übersichtskarte

Bebauungsplan „Südlich Hauptstraße“

Übersichtskarte des Geltungsbereiches