In diesem Jahr finden bundesweit die Wahlen für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen der Amtsperiode vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 statt. Für diese spannende und verantwortungsvolle Aufgabe werden interessierte Bewerberinnen und Bewerber gesucht.
Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind als ehrenamtliche Richter tätig und unterstützen gleichberechtigt die Berufsrichter bei deren Tätigkeit. Sie werden ausschließlich in Strafverfahren eingesetzt, die Jugendliche und junge Volljährige bis 21 Jahre betreffen und sollen der Verhandlung unvoreingenommen folgen.
Während der Verhandlung dürfen Schöffinnen und Schöffen Angeklagte und Zeugen befragen. Gemeinsam mit dem Richter entscheiden sie dann, ob eine Verurteilung erfolgen muss und welche Folge diese Verurteilung gegebenenfalls für die Angeklagten haben wird.
Bis zum 06. April 2023 können sich Bürgerinnen und Bürger aus dem Wetteraukreis bewerben, die im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, gut deutsch sprechen und zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre, aber noch nicht 70 Jahre alt sind. Ebenso sollte eine erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung, beispielsweise als Eltern, als Ausbilder oder in der Jugendarbeit vorhanden sein.
Weitere Informationen erhalten Interessierte bei Herrn René Karsubke vom Fachdienst Beratung und Förderung des Wetteraukreises (Telefon 06031 / 83-3304).