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Wochenzeitung für die Gemeinde Echzell
Ausgabe 8/2024
Aus der Gemeindeverwaltung wird berichtet
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Neue Wildschadenschätzer gesucht

Die Gemeinde Echzell sucht für die kommende Periode von April 2024 bis März 2028 für den Bezirk Echzell, Bisses und Grund-Schwalheim einen Wildschadenschätzer und einen Stellvertreter sowie für Gettenau einen Stellvertreter in ehrenamtlicher Funktion.

In der Regel haften Tierbesitzer für Schäden, die ihre Tiere anrichten. Doch bei Wildtieren sieht das anders aus. Eine Tierhalterhaftung greift in diesem Falle nicht, da Wildtiere streng genommen niemandem gehören. Aus diesem Grund haftet innerhalb gemeinschaftlicher Jagdbezirke die Jagdgenossenschaft und bei Eigenjagdbezirken der Waldeigentümer. Vertraglich wird diese Ersatzpflicht aber oft im Rahmen eines Pachtvertrages auf die Jagdpächter übertragen.

Kommt es nun zu einem Schaden durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasane auf dem bejagbaren Grundstück oder an Pflanzen, die auf dem Grundstück wachsen, handelt es sich um einen Wildschaden. Nicht zu verwechseln ist dies mit einem Wildunfall, bei dem es zu einer Kollision mit einem Wildtier kommt oder zu einem Schaden aufgrund eines Ausweichmanövers wegen eines Wildtieres.

In den meisten Fällen werden sich Landwirt und Schadenersatzpflichtiger über die Höhe der Ersatzzahlung schnell einig. In seltenen Fällen kommt es jedoch vor, dass sich beide Parteien nicht einig werden und somit ein Wildschadenschätzer durch die Gemeinde beauftragt werden muss. Dieser fungiert als Sachverständiger. Er dokumentiert und berechnet anhand rechtlicher Grundlagen den Schaden und kann diesen anschließend genau beziffern.

Eine korrekte Schätzung von Wildschäden setzt entsprechende Kenntnisse und jagdliche Sachkunde voraus. Eine landwirtschaftliche Ausbildung ist von Vorteil, aber keine Voraussetzung. Gern unterstützt die Gemeinde Echzell bei Interesse an einer Funktion als Wildschadenschätzer durch Seminare.

Melden Sie sich bei Interesse gern bis 01.03.2024 unter bauabteilung@echzell.de oder 06008-9120-23 (Frau Heller)