Durch die Satzung über die Straßenreinigung wird festgelegt, wer und wann welche Teile der öffentlichen Straße zu reinigen hat und Winterdienst leisten muss. Grundlegende Inhalte der Satzung möchten wir Ihnen gerne erklären:
Die Verpflichtung zur Reinigung und Räumung wird auf Eigentümer und Besitzer von Grundstücken übertragen. Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus - in der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt – bis zur Mitte der Straße, was den Gehweg, die Straßenrinne und auch die Einflussöffnungen der Straßenkanäle einschließt. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Straßenmitte.
Die Reinigung hat regelmäßig zu erfolgen. Soweit nicht besondere Umstände ein sofortiges Handeln notwendig machen, sind die Gehwege und Straßen am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag zu reinigen. Die Räumung von Schnee hat unverzüglich zu erfolgen, mindestens jedoch in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr.
Sind Eigentümer oder Besitzer nicht zur regelmäßigen Reinigung oder Räumung befähigt, können Dritte hiermit beauftragt werden - verantwortlich bleibt jedoch der Eigentümer oder Besitzer.
Die gesamte Satzung über die Straßenreinigung finden Sie auf dem Gemeindeportal www.echzell.de unter Verwaltung & Politik – Gemeinderecht – Satzungen und Gemeinderecht (https://www.echzell.de/verwaltung-politik/gemeinderecht/satzungen-und-gemeinderecht/).