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Wochenzeitung für die Gemeinde Echzell
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung

Die diesjährige Abräumung der Gräber (aller Arten), deren Ruhefrist bzw. Nutzungszeit abgelaufen ist, findet für alle Friedhöfe der Gemeinde Echzell im Zeitraum vom

15.08.2024 bis 30.10.2024

statt.

Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Grabausstattung (z.B. Pflanzgefäße. Kerzen, Vasen u.ä.) bis zum 14.08.2024 zu entfernen.

Grabmale oder bauliche Anlagen und Grabausstattung gehen gem. § 34 der Friedhofsordnung der Gemeinde Echzell entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über, wenn keine anderslautende Vereinbarung geschlossen wurde.

Die in das Eigentum der Gemeinde übergegangenen Grabmale oder baulichen Anlagen und nicht rechtzeitig entfernte Grabausstattung werden entsorgt.

Echzell, Februar 2024

Gez. Mogk
Bürgermeister

Auszuhängen am:

15.02.2024

Abzuhängen am:

Ende 2024

Tag des Aushangs:

15.02.2024

Tag der Abnahme:

Ort des Aushangs:

Ortsstraße, Grund Schwalheim

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Unterschrift