Der bei den Kommunalwahlen am 14. März 2021 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
lfd. Nr. 5, Herr Steffen Petry hat mit Schreiben vom 08. Februar 2023 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung Gemeinde Ehringshausen nachrückt:
Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
lfd. Nr. 20, Herr Bernd Seger, Ehringshausen, 1022 Stimmen.
Der bei den Kommunalwahlen am 14. März 2021 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
lfd. Nr. 20, Herr Bernd Seger hat mit Schreiben vom 22. Februar 2023 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung Gemeinde Ehringshausen nachrückt:
Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
lfd. Nr. 9, Herr Jörg Busch, Ehringshausen, 1001 Stimmen.
Der bei den Kommunalwahlen am 14. März 2021 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
lfd. Nr. 9, Herr Jörg Busch hat mit Schreiben vom 28. Februar 2023 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung Gemeinde Ehringshausen nachrückt:
Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
lfd. Nr. 25, Herr Erhard Henrich, Ehringshausen, 975 Stimmen.
Der bei den Kommunalwahlen am 14. März 2021 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
lfd. Nr. 25, Herr Erhard Henrich hat mit Schreiben vom 03. März 2023 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung Gemeinde Ehringshausen nachrückt:
Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
lfd. Nr. 13, Herr Christian Petry, Ehringshausen, 967 Stimmen.
Der bei den Kommunalwahlen am 14. März 2021 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
lfd. Nr. 13, Herr Christian Petry hat mit Schreiben vom 09. März 2023 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung Gemeinde Ehringshausen nachrückt:
Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
lfd. Nr. 7, Frau Gertrud Rauber, Ehringshausen, 916 Stimmen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter Ralf Schaub, in Rathausstraße 1, 35630 Ehringshausen schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Ehringshausen, 10.03.2023