Titel Logo
Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Ehringshausen (Lahn-Dill-Kreis) für das Haushaltsjahr 2024

1. Haushaltssatzung 2024

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen am 01.02.2024 folgende

Haushaltssatzung

beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

23.825.000 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

24.457.000 €

mit einem Saldo von

-632.000 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 €

mit einem Saldo von

0 €

mit einem Fehlbedarf von

-632.000 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

522.500 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.241.000 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.673.000 €

mit einem Saldo von

-1.432.000 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

102.000 €

mit einem Saldo von

-102.000 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf von

1.011.500 €

festgesetzt.

Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbetrag von 632.000 € aus. Der Haushaltsausgleich ist durch den Rückgriff auf die ordentliche Rücklage (§ 24 GemHVO) sichergestellt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.297.000 € festgesetzt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für land- und forstw. Betriebe (Grundsteuer A) auf

420 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

Gewerbesteuer auf

380 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes am 01.02.2024 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Festlegung von Wertgrenzen für unbestimmte Begriffe und Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft.

1.)

Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen oder Auszahlungen im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 3 HGO wird auf 5 % des veranschlagten Gesamtbetrags der Aufwendungen (Ergebnishaushalt) bzw. der gesamten Auszahlungen (Finanzhaushalt) festgesetzt.

2.)

Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO bis zu einem Betrag von 30.000 € sowie außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 15.000 € gelten als unerheblich. In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen. Der Gemeindevorstand hat der Gemeindevertretung davon alsbald Kenntnis zu geben.

3.)

Investitionen gemäß § 12 GemHVO gelten ab einem Betrag von 100.000 € als Vorhaben von erheblicher finanzieller Bedeutung.

35630 Ehringshausen, den 01.02.2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ehringshausen
gez. Mock
Bürgermeister
I. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich

bekannt gemacht.

35630 Ehringshausen, den 06.03.2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ehringshausen
gez. Mock
Bürgermeister
Die nach der Hessischen Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde des Lahn-Dill-Kreises ist mit Schreiben vom 06. März 2024 erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Bürgermeister Mock,

gemäß § 97a i. V. m. den §§ 92 V, 92a und 102 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. I S.142) zuletzt geändert durch das Gesetz zur Neuregelung stiftungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom 16. Februar 2023 (GVBl. 2023 I S. 90ff), erteile ich dem Gemeindevorstand der Gemeinde Ehringshausen die

I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung 2024

für den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 102 HGO zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren in Höhe von

1.297.000 €

(in Worten:

eine Million zweihundertsiebenundneunzigtausend Euro).

Der Haushalt beinhaltet ansonsten keine weiteren genehmigungsbedürftigen Aspekte und wird unter folgenden Auflagen genehmigt:

  1. Über die Aufsichtsbehördliche Genehmigung und die Haushaltsbegleitverfügung ist die Gemeindevertretung gemäß § 50 Abs. 3 HGO in geeigneter Form zeitnah zu informieren. Den Nachweis hierüber und auch den Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung (mit Auflagen) bitte ich bis zum 15. April 2024 zu übersenden.
  2. An Ihrem Berichtswesen i.S.v. § 28 GemHVO möchte ich auch weiterhin teilhaben und bitte darum, mir die Berichte innerhalb von vier Wochen nach dem jeweiligen Stichtag zu übersenden und ebenfalls den gemeindlichen Gremien in diesem Zeitraum zur Kenntnis zu geben. Hierüber legen Sie mir bitte einen Nachweis vor.
Im Auftrag
(Siegel LDK)
Strack-Schmalor
Leitender Verwaltungsdirektor