Wegen Ablauf der Ruhefristen werden die Grabunterhaltungspflichtigen gebeten, die Reihengräber der Beerdigungsjahrgänge bis einschließlich 1994 bzw. die Urnenreihengräber der Beerdigungsjahrgänge bis einschließlich 2004 bis zum 31.12.2024 abzuräumen, einzuebnen, sowie die Grabsteine, Einfassungen und Fundamente zu entfernen.
Die Grabsteine können kostenlos beim Wertstoffhof der Gemeinde Ehringshausen, Industriestraße 3 angeliefert werden, sofern die Menge im PKW transportiert werden kann. Der Wertstoffhof hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
Die Kantenlänge der Steine darf 80 cm nicht überschreiten. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Gräber durch die Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde Ehringshausen abräumen und entsorgen zu lassen. Die Gebühr für ein Reihengrab beträgt 170,00 €, für ein Urnenreihengrab 120,00 €. Aufträge nimmt die Gemeindeverwaltung telefonisch unter 06443/609-35 entgegen.