Zur Sicherung der Ausstattung für den Brand- und Katastrophenschutz ist der Neubau eines Feuerwehrhauses für den neuen Schutzbereich Nord der Gemeinde Ehringshausen erforderlich geworden. Für den ausgewählten Standort in der Brunnenstraße in Kölschhausen ist zur Schaffung der planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Aufgrund dieses Entwicklungsgebots ist als planungsrechtliche Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Der Flächennutzungsplan wird gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes geändert („Parallelverfahren“).
Die Gemeindevertretung hat den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung in ihrer Sitzung am 21. März 2024 gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Am Mühlrain“ wird mit Begründung und Umweltbericht, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, 15.04.2024 bis einschließlich Freitag, 17.05.2024 im Internet veröffentlicht.
Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.
Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage der Gemeinde https://www.ehringshausen.de/rathaus-politik/bauen/bebauungsplaene-im-verfahren/ abgerufen werden.
Zusätzlich sind die Planunterlagen auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad www.kubus-group.com => Stadtplanung => Aktuelle Beteiligungsverfahren.
Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründung in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden im Bauverwaltungsamt der Gemeindeverwaltung, Rathausstraße 1, 35630 Ehringshausen, öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per Mail an: info@ehringshausen.de), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Adresse s.o.).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Ehringshausen, den 03.04.2024