Gemäß § 9 Bundesjagdgesetz laden wir hiermit zur Jagd-genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Ehringshausen alle Jagdgenossen für
in das Gasthaus Wahl in Dillheim ein.
Jagdgenossen sind alle Eigentümer, deren Grundstücke zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. Den Nachweis des Grundeigentums hat der Eigentümer zu führen.
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Bericht des Vorstandes |
| 3. | Kassenbericht Jagdjahr 2022/ 2023 |
| 4. | Beschluss über die Verwendung des Jagderlöses 2022/ 2023 |
| 5. | Planung Verwendung Jagderlös 2023/ 2024 |
| 6. | Verschiedenes |
Ehringshausen, 14.04.2023