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Mitteilungsblatt der Gemeinde Ehringshausen
Ausgabe 17/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 u. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen am 27. Januar 2022 folgende

1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung vom 05.03.2021

beschlossen:

Artikel 1

§ 3 Abs. 7 wird neu eingefügt und erhält folgenden Wortlaut:

(7) Ehrenamtliche Tätigkeiten haben Anspruch auf Erstattung der Kosten, die ihnen wegen mandatsbedingter Inanspruchnahme einer Ersatzkraft zur Betreuung von Kindern, Alten, Kranken und Behinderten nachweislich entstehen.

Artikel 2

§ 4 Fraktionssitzungen wird in Absatz 1 wie folgt erweitert:

(1) Ehrenamtlich Tätige erhalten für die Teilnahme an Fraktionssitzungen, soweit sie gem. § 36a Abs. 1 HGO teilnahmeberechtigt sind, Ersatz des Verdienstausfalles, der Fahrtkosten und Aufwandsentschädigung nach §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 und 7.

Artikel 3

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Ehringshausen, den 28.01.2022

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ehringshausen
Mock
Bürgermeister