Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 u. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen am 27. Januar 2022 folgende
beschlossen:
§ 3 Abs. 7 wird neu eingefügt und erhält folgenden Wortlaut:
(7) Ehrenamtliche Tätigkeiten haben Anspruch auf Erstattung der Kosten, die ihnen wegen mandatsbedingter Inanspruchnahme einer Ersatzkraft zur Betreuung von Kindern, Alten, Kranken und Behinderten nachweislich entstehen.
§ 4 Fraktionssitzungen wird in Absatz 1 wie folgt erweitert:
(1) Ehrenamtlich Tätige erhalten für die Teilnahme an Fraktionssitzungen, soweit sie gem. § 36a Abs. 1 HGO teilnahmeberechtigt sind, Ersatz des Verdienstausfalles, der Fahrtkosten und Aufwandsentschädigung nach §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 und 7.
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Ehringshausen, den 28.01.2022